
Gesetzesänderungen in Arbeitsschutz und Co.: Das ändert sich 2026!
Mehr Gleichberechtigung beim Lohn und die geplante Entbürokratisierung für Unternehmen – 2026 wird bzw. soll es einige Änderungen geben, die den Arbeitsschutz oder ähnliche Gebiete betreffen. Auch Umstellungen im Hinblick auf die DGUV Vorschriften 2, die bereits seit letztem Jahr im Gang sind, schreiten weiter voran. In unserem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen im Arbeitsschutz 2026!
Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen – Verabschiedung ausstehend
Zum jetzigen Stand müssen alle Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sicherstellen, dass mindestens ein Sicherheitsbeauftragter vertreten ist. Das Bundesarbeitsministerium plant, diese Schwelle auf 50 Mitarbeitende zu senken, wodurch etwa 123.000 Sicherheitsbeauftragte abgeschafft werden sollen. Ziel dieser Maßnahme ist die Entlastung kleinerer Unternehmen beim Arbeitsschutz, indem dieser effizienter gestaltet und mit weniger Bürokratie verbunden wird. Mit einer Verabschiedung ist laut Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung spätestens im zweiten Quartal 2026 zu rechnen.
Mehr Berufsgenossenschaften führen DGUV Vorschrift 2 ein
Bereits Ende 2024 trat eine neue Version der DGUV Vorschrift in Kraft. Mit dem Ziel, die Vorschriften verständlicher und besser umsetzbar zu gestalten, wurde der Mustertext der DGUV Vorschrift 2 grundlegend überarbeitet. Das Inkrafttreten und die Umsetzung liegt in der Verantwortung des Unfallversicherungsträgers, also beispielsweise der Berufsgenossenschaft. Während einige Berufsgenossenschaften bereits umgestiegen sind, gehen andere diesen Schritt in 2026. Dazu gehören zum Beispiel die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe und die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Berufsgenossenschaft.
Entgelttransparenzgesetz – Gleichberechtigung und Gender Pay Gap
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) gilt in Deutschland zwar bereits seit 2017, wird in 2026 jedoch durch neue EU-Richtlinien ergänzt. Dies soll bewirken, dass Personen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten, unabhängig von Kriterien wie zum Beispiel dem Geschlecht. Die neuen Richtlinien treten ab dem 07. Juni 2026 in Kraft und gelten mit einem gesenkten Schwellenwert bereits für Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten. Die Änderungen umfassen unter anderem erweiterte Auskunftsansprüche, Berichtspflichten und Entschädigungsansprüche bei geschlechterspezifischer Lohndiskriminierung. Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht der geänderten Pflichten:
| Anzahl der Mitarbeitenden | Erster Bericht ist fällig ab | Regelmäßigkeit der Berichtspflicht |
| 100 bis 149 | 07. Juni 2031 | alle 3 Jahre |
| 150 bis 249 | 07. Juni 2027 | alle 3 Jahre |
| über 250 | 07. Juni 2027 | jährlich |
Gesetzänderungen im Arbeitsschutz digital im Blick behalten
Wäre es nicht äußerst vorteilhaft, wenn Sie sich einfach über die für Ihre Unternehmen relevanten Gesetzesänderungen informieren lassen könnten? domeba Software macht es möglich! Mit uns bauen Sie eine umfangreiche Rechtsbibliothek für Ihr Unternehmen auf und können sich dabei auf Wunsch auf eine externe Rechtsdatenbank beziehen. Wenn Sie Gesetzestexte favorisieren, erhalten Sie eine Benachrichtigung, wenn diese geändert werden. Somit behalten Sie den Überblick und können Ihr Unternehmen mit weniger Zeitaufwand und einem geringeren Fehlerrisiko rechtskonform verwalten!
Rechtsnormen voll im Blick
Bauen Sie sich eine übersichtliche digitale Rechtsbibliothek auf und bleiben Sie auf dem Laufenden!

Diese Änderungen traten 2025 im Arbeitsschutz in Kraft
Im Januar 2025 kam es zu einigen Änderungen im Arbeitsschutz. Zur besseren Dokumentation und Nachverfolgung fassen wir hier auch die Wichtigsten aus dem letzten Jahr für Sie zusammen:
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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