
Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung: Pflichten, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen nach MuSchG
Die Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtend und dient dem Schutz schwangerer und stillender Frauen sowie ihrer Kinder am Arbeitsplatz. Seit 2018 müssen Unternehmen alle Arbeitsplätze präventiv auf mögliche Gefährdungen untersuchen, unabhängig davon, ob aktuell Frauen im gebärfähigen Alter beschäftigt sind. Im Fall einer Schwangerschaft können so unmittelbar geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Was ist die Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung?
Definition und Ziel: Schutz werdender und stillender Mütter am Arbeitsplatz
Die Gefährdungsbeurteilung für Schwangeren ist eine Erweiterung der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung gemäß Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Ziel ist es, potenzielle Risiken für schwangere oder stillende Frauen und ihre ungeborenen bzw. neugeborenen Kinder systematisch zu erfassen. In die Gefährdungsbeurteilung fließen physische und psychische Belastungen sowie chemische, biologische und physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz ein. Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung gemäß Mutterschutzgesetz ist es, sicherzustellen, dass werdende und stillende Mütter ihre berufliche Tätigkeit ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit oder der Gesundheit ihres Kindes fortführen können.
Wann und für wen ist die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG bildet die rechtliche Basis für alle mutterschutzbezogenen Beurteilungen. Die Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz sieht ein zweistufiges Verfahren vor: eine anlassunabhängige und eine anlassbezogene Beurteilung.
Die Frage, ob die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Schwangerschaften auch erstellt werden muss, wenn aktuell keine schwangeren Frauen im Betrieb sind, lässt sich bejahen. Die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung muss bereits durchgeführt werden, bevor eine Schwangerschaft bekannt wird. Diese präventive Beurteilung gilt für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten, unabhängig von der Belegschaftsstruktur – also auch, wenn derzeit keine Frau im Unternehmen beschäftigt ist. So ist es möglich, bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt, ist außerdem eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz in der Schwangerschaft durchzuführen.
Verschiedene Formen der Gefährdung: Was wird bei der Gefährdungsbeurteilung geprüft?
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG müssen verschiedene Gefährdungsfaktoren untersucht werden. Zu den physischen Belastungen zählen beispielsweise schweres Heben und Tragen, ständiges Stehen oder Gehen sowie Zwangshaltungen. Bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft muss der Umgang mit chemischen Substanzen und biologischen Arbeitsstoffen besonders beachtet werden. Die Gefährdungsbeurteilung in Kitas oder medizinischen Einrichtungen fordert die Berücksichtigung des erhöhten Infektionsrisikos. Bei einer Gefährdungsbeurteilung für stillende Mütter wird zusätzlich berücksichtigt, dass bestimmte Substanzen über die Muttermilch weitergegeben werden können. Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit über achteinhalb Stunden täglich sind für schwangere Frauen grundsätzlich unzulässig. Die allgemeine Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung erfasst all diese Aspekte systematisch.
Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz
Paragraf 13 des MuSchG regelt die Rangfolge der Maßnahmen, welche sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben: Zunächst sind Schutzmaßnahmen am bestehenden Arbeitsplatz umzusetzen oder die Arbeitsbedingungen entsprechend umzugestalten. Wenn dies nicht ausreicht, ist ein Wechsel auf einen anderen geeigneten Arbeitsplatz zu prüfen. Erst als letzte Möglichkeit wird ein betriebliches Beschäftigungsverbot in Betracht gezogen. Die Gefährdungsbeurteilung der Schwangerschaft und das Beschäftigungsverbot unterscheidet zwischen generellen, betrieblichen und ärztlichen Beschäftigungsverboten. Eine Software zur Gefährdungsbeurteilung kann Arbeitgeber dabei unterstützen, die notwendigen Schutzmaßnahmen systematisch zu identifizieren und einen erfolgreichen Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Digitale Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung jetzt digital und mithilfe von KI durchführen und den Arbeitsschutz der Zukunft schon heute umsetzen!

Prozess und Verantwortlichkeiten im Unternehmen
Die Verantwortung der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz von werdenden oder stillenden Müttern liegt beim Arbeitgeber. Der Betriebsarzt kann die Gefährdungsbeurteilung in der Schwangerschaft danach beurteilen, ob bestimmte Tätigkeiten eine unverantwortbare Gefährdung darstellen. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte eingebunden werden. Die betroffene Mitarbeiterin muss aktiv in die anlassbezogene Beurteilung einbezogen werden. Der Arbeitgeber muss der schwangeren oder stillenden Frau ein verpflichtendes Gespräch über Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anbieten. Die Dokumentation muss nachvollziehbar darstellen, welche Gefährdungen identifiziert und welche Maßnahmen ergriffen wurden.
Konsequenzen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung
Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Durchführung einer Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung drohen gemäß Paragraf 32 des Mutterschutzgesetzes Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Darüber hinaus können bei Unfällen oder Gesundheitsschäden zivil- und strafrechtliche Haftungsansprüche gegen den Arbeitgeber geltend gemacht werden. Gesundheitsbedingte Ausfälle führen zu Produktivitätsverlusten und verursachen zusätzliche Kosten. Das Ansehen des Unternehmens kann nachhaltig beschädigt werden, was sich wiederum negativ auf dessen Attraktivität als Arbeitgeber auswirkt.
Warum die Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung für Arbeitgeber zentral ist
Die Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung ist mehr als nur eine Pflichterfüllung. Sie gewährleistet die Gesundheit und Sicherheit von schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz und ermöglicht ihnen eine berufliche Teilhabe. Arbeitgeber profitieren von einer höheren Mitarbeiterbindung, geringeren Ausfallzeiten und einem positiven Image. Passende Softwarelösungen erleichtern die Erstellung und Verwaltung von Gefährdungsbeurteilungen und den daraus abgeleiteten Maßnahmen erheblich. Mit einer spezialisierten Software für Gefährdungsbeurteilungen können Unternehmen ihre Pflichten effizient erfüllen und sparen dabei sogar Zeit bei maximalem Überblick.
Fallbesipiel Mutterschutz
In unserer kostenlosen Webinar-Aufzeichnung zeigen wir Ihnen, wie die Gefährdungsbeurteilung für Mutterschutz in unserer Software aussehen kann!

Häufige Fragen zur Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber muss eine anlassunabhängige Beurteilung präventiv für alle Arbeitsplätze erstellen, noch bevor eine Schwangerschaft bekannt wird. Sie sollte im Rahmen der regulären Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz erfolgen und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden. Bei Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit muss unverzüglich eine anlassbezogene Beurteilung durchgeführt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung erfüllt eine gesetzliche Pflicht und schützt vor rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern oder Haftungsansprüchen. Sie ermöglicht es, schwangere und stillende Mitarbeiterinnen gesundheitsgerecht zu beschäftigen und Arbeitsausfälle zu minimieren. Eine systematische Beurteilung signalisiert Fürsorgepflicht, stärkt das Vertrauen der Belegschaft und trägt zur Arbeitgeberattraktivität bei.
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
Tags:
Diesen Beitrag teilen:
Weitere Blogbeiträge

Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz
Die Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtend und dient dem Schutz schwangerer und stillender Frauen sowie ihrer Kinder am Arbeitsplatz. Seit 2018 müssen Unternehmen alle Arbeitsplätze präventiv […]

KVP-Prozess
Der „Kontinuierliche Verbesserungsprozess“ (KVP) ist eine bewährte Methode im Qualitätsmanagement. Er unterstützt Unternehmen dabei, ihre Produkt-, Prozess- und Servicequalität stetig zu verbessern. Durch die systematische Einbindung aller Mitarbeitenden in die […]





Schreibe einen Kommentar