
EU-Omnibusverfahren: Diese ESG-Anpassungen sind geplant (Stand Dezember 2025)
Im Jahr 2025 wurden im Rahmen des Omnibus I Pakets umfangreiche Anpassungen an der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) verhandelt. Ziel dieses Omnibusverfahrens ist es, die Bürokratie zu reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen.
Der Parlamentsbeschluss vom 13. November 2025 markiert einen entscheidenden Schritt im Gesetzgebungsprozess. In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Beschluss (Stand Dezember 2025).
Neue Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht
Parlamentsposition zum Omnibusverfahren vom 13. November 2025
Das Europäische Parlament hat vorgeschlagen, die Berichtspflicht deutlich zu reduzieren. Laut diesem Vorschlag sollen nur Unternehmen berichten, die mehr als 1.750 Mitarbeitende beschäftigen und gleichzeitig mehr als 450 Mio. € Jahresumsatz erzielen. Durch diesen Beschluss würden über 90% der Unternehmen von dieser Pflicht ausgenommen.
Wichtig ist hierbei, dass es sich dabei noch nicht um einen finalen Gesetzestext handelt! Es bildet lediglich die Grundlage für die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. In diesem Verfahren wurde sich auf folgende kompromissfähige Schwellen geeinigt:
Was soll sich mit dem Omnibusverfahren ändern? Ein Überblick.
Änderungen bei CSDDD & Sorgfaltspflichten
Für die Lieferkettenpflichten der CSDDD gilt künftig:
Vereinfachung der Berichtspflichten durch Omnibusverfahren
Die Omnibus-Anpassungen zielen nicht nur auf die Reduktion des Anwendungsbereichs, sondern auch auf vereinfachte Inhalte:
Berichtsfristen und Zeitplan
Die Stop-the-Clock-Regelungen, welche April 2025 beschlossen wurden, verschieben die CSRD-Anwendung für viele Unternehmen:
Diese Verschiebungen gelten unabhängig von den neuen Schwellenwerten.
Quick-Fix-Regelungen (ESRS & Übergangsfristen)
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 („Quick Fix“) trat am 10. November 2025 in Kraft. Sie gilt für Geschäftsjahre ab 01. Januar 2025 und beinhaltet:
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Omnibusverfahren (Dezember 2025)
| Bereich | Neuerung / Status |
|---|---|
| CSRD Schwellen (EU) | vorläufiger Kompromiss: >1.000 Mitarbeitende und >450 Mio. € Umsatz |
| CSRD Schwellen (Parlament) | EU-Parlament hatte höhere Schwellen vorgeschlagen: 1.750 Mitarbeitende |
| Nicht-EU-Unternehmen | Berichtspflicht je nach EU-Umsatzgrenzen bestätigt/verhandelt |
| CSDDD Pflicht | Nur große Unternehmen: >5.000 Mitarbeitende und >1,5 Mrd. € Umsatz |
| Inhalte ESRS | Vereinfachung der Standards; sektorbezogene Anforderungen entlastet |
| Fristen | Welle 2/3 verschoben (2028/2029) |
| Quick Fix | Übergangsregelungen für Wave 1 Unternehmen gelten |
Omnibusverfahren Stand Dezember 2025: Fazit
Der Parlamentsbeschluss vom 13. November 2025 markiert einen wichtigen Wendepunkt in der EU-Nachhaltigkeitsregulierung: Die CSRD-Schwellen für die Berichtspflicht wurden deutlich erhöht und die Anforderungen vereinfacht. Das große Ziel dieser Änderungen ist es, die Reporting-Last zu reduzieren und gleichzeitig die Transparenz zu erhalten.
Auch wenn mit diesem beBeschlussin großer Schritt getan wurde, stehen die finalen Rechtsakte noch aus. Unternehmen sollten sich jedoch bereits jetzt auf engere Berichtspflichten mit höherer Eintrittsschwelle einstellen.
Omnibusverfahren verstehen?
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Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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