Im Jahr 2025 wurden im Rahmen des Omnibus I Pakets umfangreiche Anpassungen an der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) verhandelt. Ziel dieses Omnibusverfahrens ist es, die Bürokratie zu reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen.

Der Parlamentsbeschluss vom 13. November 2025 markiert einen entscheidenden Schritt im Gesetzgebungsprozess. In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Beschluss (Stand Dezember 2025).

Neue Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht

Parlamentsposition zum Omnibusverfahren vom 13. November 2025

Das Europäische Parlament hat vorgeschlagen, die Berichtspflicht deutlich zu reduzieren. Laut diesem Vorschlag sollen nur Unternehmen berichten, die mehr als 1.750 Mitarbeitende beschäftigen und gleichzeitig mehr als 450 Mio. € Jahresumsatz erzielen. Durch diesen Beschluss würden über 90% der Unternehmen von dieser Pflicht ausgenommen.

Wichtig ist hierbei, dass es sich dabei noch nicht um einen finalen Gesetzestext handelt! Es bildet lediglich die Grundlage für die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. In diesem Verfahren wurde sich auf folgende kompromissfähige Schwellen geeinigt:

  • EU-Unternehmen: über 1.000 Mitarbeitende und über 450 Mio. € Umsatz
  • Nicht-EU-Unternehmen: vergleichbare Kriterien basierend auf EU-Umsätzen

Was soll sich mit dem Omnibusverfahren ändern? Ein Überblick.

Änderungen bei CSDDD & Sorgfaltspflichten

Für die Lieferkettenpflichten der CSDDD gilt künftig:

  • Erfasst werden vor allem große Unternehmen mit >5.000 Mitarbeitenden und >1,5 Mrd. € Jahresumsatz.
  • Rund 70 % der bisher erfassten Unternehmen fallen damit aus dem Anwendungsbereich.
  • Effekt: Mittelgroße Unternehmen werden deutlich entlastet.

Vereinfachung der Berichtspflichten durch Omnibusverfahren

Die Omnibus-Anpassungen zielen nicht nur auf die Reduktion des Anwendungsbereichs, sondern auch auf vereinfachte Inhalte:

  • weniger Pflicht-Datapoints für Berichte
  • sektorbezogene Standards, die weniger umfangreich bzw. optional sind
  • Klimapläne (CSDDD) könnten entfallen oder nur noch in CSRD gefordert sein
  • Haftungsregeln sollen vereinfacht werden (z. B. Orientierung an 3 % des weltweiten Nettoumsatzes)
  • Ziel: Praktische Umsetzung erleichtern und Bürokratie abbauen

Berichtsfristen und Zeitplan

Die Stop-the-Clock-Regelungen, welche April 2025 beschlossen wurden, verschieben die CSRD-Anwendung für viele Unternehmen:

  • Welle 2: Start ab Geschäftsjahr 2028 (statt 2026)
  • Welle 3: Start ab 2029 (statt 2027)

Diese Verschiebungen gelten unabhängig von den neuen Schwellenwerten.

Quick-Fix-Regelungen (ESRS & Übergangsfristen)

Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 („Quick Fix“) trat am 10. November 2025 in Kraft. Sie gilt für Geschäftsjahre ab 01. Januar 2025 und beinhaltet:

  • Erleichterungen bei der Erhebung bestimmter ESRS-Daten (z. B. Scope-3-Emissionen)
  • Verlängerte Übergangsfristen für Berichte 2025 und 2026
  • Zweck: Unternehmen Zeit verschaffen, bevor die neuen Anforderungen vollständig greifen.

Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Omnibusverfahren (Dezember 2025)

BereichNeuerung / Status
CSRD Schwellen (EU)vorläufiger Kompromiss: >1.000 Mitarbeitende und >450 Mio. € Umsatz
CSRD Schwellen (Parlament)EU-Parlament hatte höhere Schwellen vorgeschlagen: 1.750 Mitarbeitende
Nicht-EU-UnternehmenBerichtspflicht je nach EU-Umsatzgrenzen bestätigt/verhandelt
CSDDD PflichtNur große Unternehmen: >5.000 Mitarbeitende und >1,5 Mrd. € Umsatz
Inhalte ESRSVereinfachung der Standards; sektorbezogene Anforderungen entlastet
FristenWelle 2/3 verschoben (2028/2029)
Quick FixÜbergangsregelungen für Wave 1 Unternehmen gelten

Omnibusverfahren Stand Dezember 2025: Fazit

Der Parlamentsbeschluss vom 13. November 2025 markiert einen wichtigen Wendepunkt in der EU-Nachhaltigkeitsregulierung: Die CSRD-Schwellen für die Berichtspflicht wurden deutlich erhöht und die Anforderungen vereinfacht. Das große Ziel dieser Änderungen ist es, die Reporting-Last zu reduzieren und gleichzeitig die Transparenz zu erhalten.

Auch wenn mit diesem beBeschlussin großer Schritt getan wurde, stehen die finalen Rechtsakte noch aus. Unternehmen sollten sich jedoch bereits jetzt auf engere Berichtspflichten mit höherer Eintrittsschwelle einstellen.

Blätter auf dem Boden, in Form einer Landkarte.

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

Diesen Beitrag teilen:

Weitere Blogbeiträge

Dokumente mit Diagrammenliegen auf einem Tisch.

Omnibusverfahren erklärt!

Im Jahr 2025 wurden im Rahmen des Omnibus I Pakets umfangreiche Anpassungen an der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) verhandelt. Ziel dieses […]

Gesetzesänderungen im Arbeitsschutz: Das ändert sich 2025!

Gesetzesänderungen 2026

Mehr Gleichberechtigung beim Lohn und die geplante Entbürokratisierung für Unternehmen – 2026 wird bzw. soll es einige Änderungen geben, die den Arbeitsschutz oder ähnliche Gebiete betreffen. Auch Umstellungen im Hinblick […]

Eine schwangere Frau arbeitet an einem PC

Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz

Die Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtend und dient dem Schutz schwangerer und stillender Frauen sowie ihrer Kinder am Arbeitsplatz. Seit 2018 müssen Unternehmen alle Arbeitsplätze präventiv […]

Kontakt aufnehmen