
G41 Untersuchung: Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr
Bei der G41 Untersuchung handelt es sich um eine Eignungsuntersuchung zu Arbeiten mit erhöhtem Absturzrisiko. Welche Arbeiten das umfasst, was die Inhalte der G41 sind und wie Sie diese als Arbeitgeber organisieren, erfahren Sie in diesem Beitrag.
G41 Untersuchung: Was steckt dahinter?
Vorab ein wichtiger Hinweis: Obwohl der Name „G41 Untersuchung“ so noch geläufig ist, wird diese seit 2022 offiziell als „DGUV Empfehlung Arbeiten mit Absturzgefahr“, kurz E ABS bezeichnet. Da umgangssprachlich die G41 geläufiger ist, werden wir diese im Verlauf des Artikels weiterhin verwenden.
Bei der G41 Untersuchung handelt es sich um eine Eignungsuntersuchung zu Arbeiten, welche mit einer erhöhten Absturzgefahr verbunden sind. Dabei wird festgestellt, ob der Arbeitnehmer physisch und psychisch dazu in der Lage ist, die damit verbunden Tätigkeiten auszuüben.
Die Entscheidung, ob eine G41 Untersuchung veranlasst wird, trifft der Arbeitgeber auf Grundlage der zuvor durchgeführten Gefährdungsbeurteilung.
Arbeiten mit Absturzgefahr: Was zählt dazu?
In der Regel gilt eine erhöhte Absturzgefahr bei Arbeiten in über 2 Metern Höhe mit unzureichender Schutzausrüstung. Gesetzlich ist hierfür allerdings kein genauer Wert festgelegt.
Zu solchen Arbeiten zählen zum Beispiel Arbeiten an und auf Gerüsten, Türmen, Masten und hohen Gebäuden, Arbeiten an Offshore-Anlagen, Veranstaltungstechnik und Baumpflege.

Untersuchungsinhalte der arbeitsmedizinischen Untersuchung G41
Bevor Sie die Untersuchungsinhalte der G41 Eignungsuntersuchung definieren, müssen sie festhalten, welche Tätigkeiten die Arbeitnehmer tatsächlich ausüben. Basierend darauf können Sie die Inhalte entsprechend anpassen.
In der Regel sind folgende Untersuchungen im Eignungstest vorgesehen:
Die Untersuchung wird von einem entsprechend qualifiziertem Arbeitsmediziner durchgeführt.
G41 Untersuchung: Pflicht oder freiwillig?
Die Verpflichtung zur G41 Untersuchung ist davon abhängig, ob in der zuvor durchgeführten Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Absturzrisiko festgestellt wurde.
Schlussendlich legt der Arbeitgeber fest, ob die Eignungsuntersuchung G41 verpflichtend ist. In der Regel gilt ein Richtwert von Arbeiten ab 2 Metern Höhe ohne bzw. mit unzureichender Schutzeinrichtung. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie jederzeit einen Betriebsarzt zur Beratung hinzuziehen.
Unterschied zwischen der Vorsorgeuntersuchung und Eignungsuntersuchung
Bei der G41 handelt es sich nicht um eine Vorsorge, sondern um eine Eignungsuntersuchung. Eine Vorsorge wirkt präventiv, während eine Eignungsuntersuchung feststellt, ob eine Person für gewisse Tätigkeiten zugelassen werden kann. Eine detaillierte Erklärung und mehr Informationen zu den verschiedenen Vorsorgen und Untersuchungen lesen Sie in unserem kostenlosen Whitepaper!
Empfohlene Intervalle für die Eignungsuntersuchung G41
Die Erstuntersuchung der G41 muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden sowie nach einem längeren Ausfall, zum Beispiel aufgrund von Krankheit.
Das Intervall danach liegt generell bei 36 Monaten. Ist der Arbeitnehmer älter als 50, sollt die Untersuchung sogar in der Regel aller 18-24 Monate wiederholt werden.
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Kosten und organisatorische Hinweise der G41 Untersuchung
Die Kosten der G41 Untersuchung sind vom Umfang der Untersuchung und dem Preismodell des Arztes abhängig. In der Regel belaufen sich die Kosten auf eine Spanne von 150 € bis 250 €. Wenden Sie sich für eine genaue Auskunft jedoch unbedingt an den durchführenden Arbeitsmediziner.
Wer darf eine Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr durchführen?
Die Eignungsuntersuchung für Absturzgefahr darf lediglich durch einen dafür spezialisierten Arzt durchgeführt werden. Ein Hausarzt ist dafür in den meisten Fällen nicht zulässig.
G41 Untersuchung nicht bestanden: Was sind die Folgen?
Wenn ein Arbeitnehmer die G41 nicht besteht, bedeutet das, dass er für die Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr nicht geeignet ist. Als Arbeitgeber dürfen Sie ihn folglich nicht mit dementsprechenden Tätigkeiten beauftragen.
Falls die Nichteignung befristet ist, z. B. durch eine temporäre Krankheit, kann die Eignungsuntersuchung nach dem ergreifen entsprechender Maßnahmen wiederholt werden.
Ist die Eignung jedoch ausgeschlossen, sollten Sie die Möglichkeiten eines alternativen Arbeitsplatzes in Ihrem Unternehmen untersuchen und den Mitarbeitenden entsprechend dahin versetzen, wenn dies gewünscht ist.
Die G41 Untersuchung: Sicherheit bei Arbeiten in Höhe gewährleisten
Die Vorteile der G41 Eignungsuntersuchung sind vielseitig und wirken sich sowohl positiv auf Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber aus.
Vorteile für Arbeitgeber
Nachweis der Sorgfaltspflicht im Schadensfall, Erhöhung der Sicherheit im Unternehmen und damit Reduktion von Arbeitsunfällen und -ausfällen
Vorteile für Arbeitnehmer
Sicheres Arbeitsumfeld und Risikominderung, Früherkennung eventueller gesundheitlicher Probleme
Häufige Fragen rund um die G41 Untersuchung
Die genauen Untersuchungsinhalte der G41 sind abhängig von den Tätigkeiten. In der Regel enthalten sie eine ausführliche Anamnese, körperliche Untersuchungen (z. B. Belastungs-EKG, Sehtest, Bluttest) und die Untersuchung der psychischen Stabilität.
Nein, die G41 Untersuchung muss von einem dafür spezialisierten Arzt durchgeführt werden. Wenden Sie sich dafür an Ihren Betriebsarzt.
Seit 2022 lautet die offizielle Bezeichnung der G41 Untersuchung durch die DGUV „Empfehlung Arbeiten mit Absturzgefahr“, kurz E ABS.
Für mehr Informationen zu diesem Thema empfehlen wir diesen Artikel der BGHW.
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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