
LkSG 2026: Aktueller Stand und Ausblick auf die CSDDD
Seit dem 01. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das große Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer globalen Lieferketten aktiv zu managen. Mit der sogenannten Omnibusregelung drohen nun wesentliche Änderungen und eine Verschiebung zahlreicher Berichtspflichten auf EU-Ebene. Doch anstatt abzuwarten, lohnt sich gerade jetzt ein proaktiver Einstieg in das Thema.
Warum das LkSG für Ihr Unternehmen relevant ist
Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden mussten bereits seit Anfang 2023 umfangreiche Sorgfaltsprozesse umsetzen, ab 2024 gilt das Gesetz sogar für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang der Lieferkette aufzudecken, zu verhindern und bei Verstößen Abhilfe zu schaffen. Die zentrale Pflicht:

- Risikomanagement etablieren
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen verankern
- Beschwerdeverfahren einrichten
- Jährlich reporten
Auch wenn die offiziellen Sanktionsmöglichkeiten durch die angestrebte Omnibusregelung zeitweise ausgesetzt werden sollen, bleibt der Druck von Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit hoch – wer hier nicht liefert, riskiert Imageschäden und Wettbewerbsnachteile.
Die Omnibusregelung: Aktueller Stand
Mit der Omnibusregelung hat die EU Anfang 2026 einen spürbaren Kurswechsel in der Nachhaltigkeitsregulierung eingeleitet. Im Zentrum steht die überarbeitete Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), deren Anforderungen deutlich verschlankt wurden: Künftig sollen vor allem sehr große Unternehmen erfasst werden, die Sorgfaltspflichten werden stärker risikobasiert ausgestaltet und Haftungsrisiken reduziert. Gleichzeitig werden auch die Berichtspflichten aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ESRS) vereinfacht und zeitlich gestreckt.
Für das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bedeutet dies eine Übergangsphase. Das Gesetz gilt formal weiter, wird jedoch bereits politisch abgeschwächt – insbesondere durch die faktische Aussetzung der Berichtspflicht und eine zurückhaltendere Durchsetzung. Parallel plant die Bundesregierung, das LkSG künftig durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung zu ersetzen, das die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in deutsches Recht überführt und damit für eine nahtlose Anbindung an den EU-Rahmen sorgen soll.
Für Unternehmen ergibt sich daraus ein zweigeteiltes Bild: Kurzfristig sinkt der regulatorische Druck, insbesondere im Reporting. Langfristig zeichnet sich jedoch ein einheitlicher EU-Rahmen ab, der zwar weniger bürokratisch, aber weiterhin verbindlich ist. Die Herausforderung liegt damit weniger im „Ob“, sondern im „Wie“ der künftigen Umsetzung von Sorgfaltspflichten.
Zusammenfassung
Das LkSG gilt seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und wird nun im Zuge der neuen EU Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSRD) deutlich ausgeweitet. Unternehmen müssen künftig umfassendere Risikoanalysen entlang der gesamten Wertschöpfungskette durchführen, stärkere Klima und Umweltpflichten einhalten und verbindliche Transformationspläne erstellen. Der Kreis der betroffenen Firmen wird durch EU Vorgaben erheblich größer, da Schwellenwerte sinken und bestimmte Branchen unabhängig von der Größe erfasst werden. Die EU Omnibus Verordnung sorgt parallel dafür, dass das LkSG eng an EU Standards wie CSRD und Taxonomie angepasst wird, um Doppelanforderungen zu vermeiden. Insgesamt müssen Unternehmen mit strengeren Prüfpflichten, mehr Dokumentation, erweiterten Berichtsstandards und künftig auch möglichen Haftungsrisiken rechnen.
Verantwortung entlang der Lieferkette: Was das LkSG vorschreibt
Die Reichweite der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette bleibt im aktuellen LkSG als auch unter der künftigen EU-Regulierung ein zentraler Praxispunkt. Grundsätzlich liegt der Fokus auf dem eigenen Geschäftsbereich sowie auf direkten Zulieferern, für die Unternehmen anlassunabhängig Risikoanalysen durchführen und Präventionsmaßnahmen etablieren müssen. Bei indirekten Zulieferern greift das Prinzip der „anlassbezogenen Sorgfalt“: Unternehmen sind dann verpflichtet tätig zu werden, wenn konkrete Hinweise („substantiierte Kenntnis“) auf mögliche Menschenrechts- oder Umweltverstöße vorliegen.
Deutlich begrenzter ist die Verantwortung in der nachgelagerten Lieferkette (z. B. Vertrieb oder Nutzung der Produkte). Nach aktueller Rechtslage bestehen hier grundsätzlich keine umfassenden Sorgfaltspflichten, mit Ausnahme einzelner umweltbezogener Aspekte. Auch die künftige europäische Ausrichtung, insbesondere im Zuge der überarbeiteten CSDDD, bestätigt diesen Ansatz: Der Schwerpunkt liegt klar auf vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, während nachgelagerte Aktivitäten nur in eng definierten Fällen erfasst werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Verantwortung endet nicht beim direkten Vertragspartner, ist aber auch nicht grenzenlos. Entscheidend ist ein risikobasierter Ansatz, der Tiefe und Umfang der Prüfungen an der tatsächlichen Einflussmöglichkeit und Risikolage ausrichtet.
LkSG-Praxis: Fünf Schritte für den erfolgreichen Einstieg ins Sorgfaltsmanagement
Auch wenn es sich nach viel Daten und komplexen Anforderungen anhört, braucht ein gutes Sorgfaltsmanagement nur ein klares Vorgehen:
1. Status-Quo-Analyse
- Erfassen Sie Ihre direkten und indirekten Zulieferer.
- Identifizieren Sie konkrete Risikoquellen (z. B. Rohstoffgewinnung, Produktionsstandorte).
2. Lieferketten-Policy entwickeln
- Definieren Sie verbindliche Standards für Menschenrechte und Umwelt.
- Legen Sie Checklisten und Vertragsklauseln fest.
3. Digitale Transparenz-Tools einführen
- Nutzen Sie Software oder Blockchain-Lösungen, um Lieferwege nachvollziehbar zu machen.
- Automatisieren Sie Frühwarnsysteme für Risikoindikatoren.
4. Schulungen und Kommunikation
- Sensibilisieren Sie interne Teams und Zulieferer durch E-Learning, Workshops und regelmäßige Updates.
- Richten Sie einen anonymen Meldekanal ein.
5. Kontinuierliches Monitoring und Reporting
- Überprüfen Sie in festgelegten Intervallen Ihre Maßnahmen und passen Sie sie an.
- Integrieren Sie das LkSG-Reporting in Ihr Nachhaltigkeitsmanagement – auch wenn die Pflicht zeitweise ausgesetzt ist.
Mit frühem LkSG-Risikomanagement Wettbewerbsvorteile sichern
Trotz der aktuellen Verzögerungen und der Ungewissheit, wann und wie die Berichtspflichten endgültig aussehen werden, gilt: Einfach Schritt für Schritt anfangen. Die Menge an Daten und Anforderungen mag auf den ersten Blick überwältigend wirken, doch in kleinen Etappen umgesetzt, entsteht schnell ein tragfähiges System. Ein früh gestartetes, teilautomatisiertes Risikomanagement sichert nicht nur Rechts- und Planungssicherheit, sondern unterstreicht auch Ihr Engagement für faire Arbeitsbedingungen und Umweltschutz – ein klarer Pluspunkt für Ihre Marke und Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Starten Sie jetzt und gestalten Sie Ihre Lieferkette nachhaltig und zukunftssicher!
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Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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