Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt alle Vorgaben zum Arbeitsplatz, die Arbeitgeber zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden einhalten müssen. Dabei kommen häufig Fragen auf: Was zählt überhaupt als Arbeitsstätte? Welche Regeln müssen erfüllt werden? Was tragen die Technischen Regeln zur Arbeitsstätte bei? Antworten finden Sie in diesem Artikel!

Was ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)? Ziele und Geltungsbereich

Die Verordnung über Arbeitsstätten „dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.“ (ArbStättV § 1) In ihr ist festgelegt, was Arbeitgeber bei der Einrichtung und dem Betrieb einer Arbeitsstätte beachten muss, um dies sicherzustellen.

Das Hauptziel der Arbeitsstättenverordnung ist das Verhindern von Unfällen und Erkrankungen, die durch mangelhafte Gestaltung einer Arbeitsstätte hervorgerufen werden. Beispiel dafür sind ein Sturz durch eine verschlissene Treppenstufe oder auch die generelle gesundheitliche Beeinträchtigung durch laute Maschinen.

Auch das Thema Barrierefreiheit wird in der Arbeitsstättenverordnung berücksichtigt. Diese müssen Sie als Arbeitgeber gewährleisten, wenn Menschen mit Behinderung bei Ihnen arbeiten.

ArbStättV: Inhalte der Verordnung

In der Arbeitsstättenverordnung sind Mindestvorschriften nach EU-Richtlinien erfasst, die Arbeitgeber erfüllen müssen. Hierbei handelt es sich um allgemeine Schutzziele, die nicht stark ins Detail gehen.

Konkrete Inhalte der ArbStättV sind unter anderem:

  • Auflistung von Straftaten und Ordnungswidrigkeit in Bezug auf die Verordnung.
  • Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung.
  • Der Schutz von Nichtrauchern.
  • Die Unterweisung der Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung.
Eine Frau arbeitet mit einem Tablet. Neben ihr liegt ein Juristen-Hammer und eine Waage.

Was zählt als Arbeitsstätte?

Generell sind Arbeitsstätten Orte, die zur Nutzung als Arbeitsplatz vorgesehen sind. Das gilt für Gebäude, aber auch für Orte im Freien, sofern sich diese auf dem Betriebsgelände oder einer entsprechenden Baustelle befinden. Kurz gesagt also alle Orte, zu denen Beschäftigte im Arbeitskontext Zugriff haben.

Dazu zählen neben Räumen wie Büros, Maschinenräumen oder Werkstätten zum Beispiel auch:

  • Flucht- und Verkehrswege
  • Lager
  • Sanitärräume (Toiletten und Umkleiden)
  • Pausen- und Bereitschaftsräume
  • Einrichtungen zum Betrieb der Arbeitsstätte (z. B. Feuerlöscheinrichtungen oder Laderampen)

Arbeitsplätze im Home Office, welche sich in Privatwohnungen befinden, zählen nicht als Arbeitsstätte.

Abgrenzung: Arbeitsstättenverordnung vs. Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)

Die in der Arbeitsstättenverordnung festgelegten Mindestvorschriften werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Sie legen ein Schutzniveau fest, welches Arbeitgeber einhalten müssen.

In den ASR werden konkrete Maßnahmen und Lösungen genannt, um das vorgegebene Schutzniveau zu erreichen. Diese sind branchenübergreifend formuliert und somit für alle Unternehmen gleichermaßen nach Bedarf anwendbar.

Müssen die ASR eingehalten werden?

Generell gilt: Die Zielvorgaben der ArbStättV müssen eingehalten werden, genauso wie die in den ASR vorgeschrieben Schutzniveaus. Jedoch müssen Sie dafür nicht unbedingt die konkreten Maßnahmen einhalten, die in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten enthalten sind.

Wenn Sie die ASR-Maßnahmen jedoch einhalten, können Sie prinzipiell davon ausgehen, dass Sie die Arbeitsstättenverordnung somit erfüllen. Dieses Prinzip wird als Vermutungswirkung bezeichnet. Möchten Sie eine andere Lösung verwenden, muss diese mindestens das gleiche Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz bieten.

Weitere Informationen sowie das Regelwerk finden Sie auf der Seite der BAuA.

Beispiele: Was fällt alles unter die Arbeitsstättenverordnung?

Wie bereits etabliert zählen alle Orte als Arbeitsstätte, die zur Nutzung als Arbeitsplatz vorgesehen sind: vom Schreibtisch bis hin zur Baustelle. Im Folgenden sind ein paar Beispielmaßnahmen aufgezeigt, welche so in den ASR festgehalten sind.

Mindestgröße von Räumen nach ArbStättV

Die Grundfläche für einen Arbeitsplatz nach ASR A1.2 muss mindesten eine Fläche von 8 m² einhalten, wobei für jeden weiteren Arbeitsplatz im selben Raum 6 m² hinzukommen. Wichtig ist dabei, dass jeder Platz eine Bewegungsfläche von mind. 1 m Breite und 1,50 m Tiefe aufweist.

Das sagt die Arbeitstättenverordnung zur Raumtemperatur

Bei der Raumtemperatur kommt es auf die Schwere der zu verrichtenden Arbeit an. So muss die Mindesttemperatur nach ASR A3.5 bei leichten Arbeiten, wie zum Beispiel Schreibtischarbeit, 20°C betragen, während bei schweren Arbeiten, wie dem Tragen von Lasten, eine Temperatur von mindestens 12°C gegeben sein muss. Zusätzlich gelten Regelungen für das Arbeiten bei Hitze.

Arbeiten bei Hitze: Diese Regeln gelten nach ARS

Raumtemperatur über 26°C
Die Raumtemperatur sollte nach ASR A3.5 nicht 26°C übersteigen. Ist dies trotzdem der Fall, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • früh Lüften, wenn die Temperatur noch niedrig ist
  • eventuelle Bekleidungsordnungen lockern
  • Getränke bereitstellen
  • Sonnenschutz ermöglichen (z. B. durch Rollos)


Raumtemperatur über 30°C
Ab einer Temperatur von 30°C ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, benötigte Maßnahmen einzuleiten. Dazu zählen:

  • Bereitstellen von Ventilatoren oder Klimaanlagen
  • ermöglichen von Gleitzeitregelung
  • ermöglichen zusätzlicher Pausen


Raumtemperatur über 35°C
Ein Raum ist nicht mehr zum Arbeiten geeignet, wenn die Temperatur 35°C erreicht. Allerdings besteht dadurch kein Anspruch auf Hitzefrei. Je nach Situation muss der Arbeitgeber weitere Maßnahmen festlegen, wie zum Beispiel das Verlagern der Arbeit in klimatisierte Räume.

Vorgaben für Sozial- und Sanitärräume

Des weitere sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten auch Maßnahmen für Sozial- und Sanitärräume festgelegt. Konkrete Angaben dazu finden Sie in den ASR A4.2.

Pausenräume sind generell ab zehn gleichzeitig anwesenden Mitarbeitenden Pflicht oder wenn gewisse Gesundheitsgefährdungen bestehen, wie zum Beispiel Lärm auf einer Baustelle.

Für die Anzahl der Toiletten gelten konkrete Zahlen: Für bis zu 5 Mitarbeitenden muss mindestens eine Toilette vorhanden sein, bis zehn Mitarbeitende zwei und bis 50 Mitarbeitende drei. Ab dann muss pro 20 weiteren Beschäftigen eine weitere existieren.

Wie eine Software für Gefährdungsbeurteilungen bei der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung helfen kann

Die Gefährdungsbeurteilung ist im §3 der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Mit ihr stellen Sie als Arbeitgeber fest, welchen Gefährdungen ihre Mitarbeitenden ausgesetzt sind und welche Maßnahmen diesbezüglich ergriffen werden sollten – vor allem auch in Bezug auf die Arbeitsstätte.

Ein Mann in Arbeitskleidung und mit Bauhelm führt eine Gefährdungsbeurteilung am Tablet durch.

Das Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung kostet viel Zeit, weswegen sich hierfür eine passende EHS-Software besonders anbietet. Mit einer Lösung wie der domeba Software automatisieren Sie Prozesse, die sonst Stunden in Anspruch nehmen und steuern die Abläufe der Gefährdungsbeurteilung zentral.

Die KI-Anwendung der domeba Software sorgt für zusätzliche Entlastung, indem sie anhand von Name und Beschreibung einer Gefährdungsbeurteilung automatisch Gefährdungen und Maßnahmen vorschlägt und den zeitlichen Aufwand deutlich verschlankt. Die Entscheidung, wie Sie mit den Vorschlägen umgehen, liegt trotzdem noch bei Ihnen – für maximale Kontrolle!

Häufige Fragen rund um die Arbeitsstättenverordnung

Was sagt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zur Raumhöhe?

Für bestimmte Raumgrößen werden in den ASR bestimmte Raumhöhen vorgegeben. Bis zu 50 m² muss die Decke mindestens 2,50 m hoch sein, bei mehr als 2000 m² sind es sogar mindestens 3,25 m. Allerdings gelten hier auch Abhängigkeiten von bestimmten Faktoren. Alle Angaben dazu lesen Sie in den ASR A1.2 nach.

Muss ich als Arbeitgeber alle Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung einhalten?

Ja, sie müssen die Anforderungen der ArbStättV erfüllen. Hierbei können Sie sich an den ASR orientieren und diese entweder wie vorgeschrieben erfüllen, oder eine Maßnahme einleiten, die mindestens genauso gut schützt.

Was sind Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und welche Bedeutung haben sie?

Die ASR (Technischen Regeln für Arbeitsstätten) übersetzen die Vorschriften der ArbStättV in konkrete Maßnahmen. Wenn Arbeitgeber diese umsetzen, können sie davon ausgehen, dass sie die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung erfüllen.

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

Diesen Beitrag teilen:

Weitere Blogbeiträge

Eine modernere Arbeitsstätte in Form eines Büroraums,, durch welchen Mitarbeitende laufen

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt alle Vorgaben zum Arbeitsplatz, die Arbeitgeber zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden einhalten müssen. Dabei kommen häufig Fragen auf: Was zählt überhaupt als […]

Ein LKW steht auf einem Gelände mit aufeinander gestapelten Containern.

LkSG 2026

Seit dem 01. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das große Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer globalen Lieferketten aktiv zu managen. Mit der sogenannten […]

ESRS E1

Der ESRS E1 „Klimawandel“ legt offen, wie Unternehmen über ihre Treibhausgasemissionen, ihren Energieverbrauch sowie damit verbundene Risiken, Chancen und Steuerungsmaßnahmen berichten müssen. Ob und in welchem Umfang diese Angaben gemacht […]

Kontakt aufnehmen