Unternehmen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmässig zu Sicherheits- und Gesundheitsthemen zu instruieren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Nachweis, Qualität und Effizienz. Digitale Sicherheitsinstruktionen in der Arbeitssicherheit helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden – rechtskonform, effizient und nachvollziehbar.

Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen in der Schweiz gelten, welche Themen Sicherheitsunterweisungen abdecken sollten und welche Vorteile digitale Lösungen inklusive Massnahmenmanagement bieten.

Grundlagen der Sicherheitsinstruktion in der Schweiz

Die Sicherheitsinstruktion (auch Unterweisung genannt) ist ein zentrales Element der betrieblichen Arbeitssicherheit. Ziel ist, dass Mitarbeitende Gefahren erkennen, korrekt handeln und die betrieblichen Schutzmassnahmen kennen und anwenden.

Welche Instruktionen zur Arbeitssicherheit gibt es?

In Schweizer Betrieben sind typischerweise verschiedene Arten von Sicherheitsinstruktionen erforderlich:

  • Allgemeine Grundinstruktion für alle neuen Mitarbeitenden (z.B. Hausregeln, Notfallorganisation, Meldewege).
  • Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Schulungen, etwa zur Bedienung von Maschinen, Arbeiten auf Baustellen oder im Labor.
  • Branchenspezifische Unterweisungen, z.B. im Bau, Gesundheitswesen, Energieversorgung oder in der Industrie.
  • Wiederholungs- und Auffrischungsinstruktionen, um Wissen regelmässig zu vertiefen und an neue Gefahrenlagen anzupassen.
  • Besondere Instruktionen für Lernende, Temporärpersonal, Fremdfirmen oder Besucher.


Instruktionspflicht für Betriebe und Unternehmen

Arbeitgebende in der Schweiz haben die Pflicht, ihre Arbeitnehmenden, Lernenden und weitere im Betrieb tätige Personen angemessen zu instruieren. Verantwortlich sind in der Regel Geschäftsleitung, Linienvorgesetzte, Sicherheitsbeauftragte oder ASA-Fachpersonen. Zentral ist zudem die Dokumentation: Wer wurde wann, zu welchen Themen instruiert und durch wen?

Eine Gruppe von Personen hört einer Präsentation zu.

Warum sind Instruktionen zur Arbeitssicherheit notwendig?

Sicherheitsinstruktionen reduzieren Unfälle und Berufskrankheiten, erhöhen das Sicherheitsbewusstsein und schützen sowohl Mitarbeitende als auch Unternehmen. Unzureichende Unterweisung kann im Schadenfall haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur Kürzung von Versicherungsleistungen.

Ein Büroangestellter schaut sich aufmerksam eine Unterweisung an.

Rechtliche Grundlagen für Sicherheitsinstruktionen in der Schweiz

Mehrere gesetzliche Grundlagen regeln die Pflicht zu Sicherheitsunterweisungen:

  • UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) und zugehörige Verordnungen.
  • ArG (Arbeitsgesetz) mit seinen Verordnungen, insbesondere zu Gesundheitsschutz und Arbeitsbedingungen.
  • VUV (Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten), welche die Pflicht zur Instruktion explizit festhält.
  • EKAS-Richtlinien, insbesondere die Richtlinie 6508, die Anforderungen an den systematischen Arbeitsschutz definieren.
  • SUVA-Merkblätter und Branchenlösungen, die konkrete Empfehlungen zu Inhalt und Häufigkeit von Sicherheitsinstruktionen geben.

Rhytmus und Regelungen: Wie oft instruieren?

Das Gesetz schreibt keinen starren, einheitlichen Rhythmus vor, verlangt aber eine regelmässige und anlassbezogene Instruktion:

Ein Mann und eine Frau arbeiten gemeinsam an einem Laptop.
  • bei Eintritt neuer Mitarbeitenden
  • bei Tätigkeits- oder Arbeitsplatzwechsel
  • bei Einführung neuer Maschinen, Stoffe oder Verfahren
  • bei Unfällen, Beinaheunfällen oder festgestellten Mängeln
  • regelmässig zur Auffrischung, z. B. jährlich oder gemäss Risikoanalyse

Wichtig ist, dass Instruktionen verständlich sind (Sprache, Niveau) und zielgruppengerecht erfolgen. In vielen Schweizer Betrieben bedeutet dies mehrsprachige Unterlagen und Formate.

Dokumentationspflicht und Nachweis

Für Kontrollen durch SUVA, Aufsichtsbehörden oder im Rahmen von Audits ist ein nachvollziehbarer Nachweis entscheidend. Erfasst werden sollten insbesondere:

  • Datum und Art der Instruktion
  • Themen und Unterlagen
  • Teilnehmende
  • Verantwortliche Person

Gerade hier stossen papierbasierte Lösungen rasch an Grenzen – ein idealer Ansatzpunkt für die Digitalisierung.

Digitale Sicherheitsinstruktionen: So profitieren Schweizer Unternehmen

Viele Unternehmen setzen noch auf Präsenzschulungen mit Papierlisten. Das ist aufwendig und erschwert die Nachweisführung. Digitale Sicherheitsinstruktionen bringen hier klare Vorteile.

  • hoher organisatorischer Aufwand (Termine, Räume, Koordination)
  • schwierige Planung bei Schichtarbeit, Teilzeit, Homeoffice
  • unübersichtliche, papierbasierte Dokumentation
  • fehlende Transparenz: Wer ist aktuell instruiert, wer ist im Verzug?

Mit digitalen Lösungen können Schweizer Unternehmen ihre Instruktionspflicht effizienter erfüllen:

  • Orts- und zeitunabhängige Schulung via PC, Tablet oder Smartphone
  • Standardisierte, aktuelle Inhalte, z.B. basierend auf SUVA- und EKAS-Empfehlungen
  • Automatische Erinnerungen an wiederkehrende Instruktionen und Fristen
  • Integrierte Lernkontrollen mit Tests und Bestätigungen
  • Zentrale, revisionssichere Dokumentation für Audits, SUVA-Kontrollen und ISO-Zertifizierungen (z.B. ISO 45001)

Eine EHS-Software verknüpft dabei Inhalte, Zielgruppen, Fristen und Nachweise in einem System. Verantwortliche sehen auf einen Blick, welche Mitarbeitenden zu welchen Themen geschult wurden und wo Handlungsbedarf besteht.

Vom Wissen zur Umsetzung: Massnahmenmanagement in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Instruktionen allein genügen nicht. Entscheidend ist, dass aus Erkenntnissen konkrete Verbesserungen entstehen. Hier setzt ein strukturiertes Massnahmenmanagement an. Digitale Instruktionen, Audits, Sicherheitsrundgänge oder Meldungen von Mitarbeitenden erzeugen laufend Hinweise auf Risiken und Verbesserungspotenziale. In einer integrierten EHS-Software lassen sich daraus direkt Massnahmen ableiten: mit Verantwortlichen, Fristen, Prioritäten und Status. Automatische Erinnerungen unterstützen die fristgerechte Umsetzung, Dashboards schaffen Transparenz über offene und erledigte Aufgaben.

Für Schweizer Unternehmen ergeben sich daraus zwei wesentliche Vorteile: Sie reduzieren Risiken im Betrieb systematisch und können gegenüber SUVA, EKAS, internen Revisionen oder Zertifizierungsstellen jederzeit belegen, wie sie aus Erkenntnissen konkrete Verbesserungen umsetze

Ein Büroangestellter schaut sich aufmerksam eine Unterweisung an.

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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