
ESRS einfach erklärt: Was Unternehmen jetzt über die neuen EU-Nachhaltigkeitsstandards wissen müssen
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind ein wichtiges Element im ESG-Bereich. Um was genau es sich dabei behandelt, ob sie Ihr Unternehmen betreffen und wie Sie diese optimal umsetzen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ein verbindlicher Satz von Berichtspflichten für Nachhaltigkeitsinformationen in der EU. Sie wurden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) im Auftrag der Europäischen Kommission erarbeitet und bilden den technischen Rahmen zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Das Ziel ist klar definiert: Unternehmen sollen Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen (ESG-Informationen) vergleichbar, verlässlich und detailliert offenlegen. Damit wird Nachhaltigkeitsberichterstattung erstmals auf ein ähnliches Niveau wie die Finanzberichterstattung gehoben.
Aufbau und Inhalte der ESRS: Das müssen Unternehmen berichten
Die ESRS haben einen modularen Aufbau. Einerseits gibt es allgemeine Anforderungen, die u. a. Grundsätze der Berichterstattung, die Berichtsstruktur und Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse definieren. Andererseits existieren themenspezifische Standards, die detailliert beschreiben, welche Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten sind – etwa zu Klima, Umwelt, Mitarbeitenden oder menschenrechtlichen Auswirkungen.

Die Standards umfassen dabei sowohl qualitative Anforderungen, wie Berichtsgrundsätze, Berichtszeiträume oder Perspektiven, als auch umfangreiche quantitative Datenpunkte, etwa zu Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen oder dem Energieverbrauch. Zudem enthalten die ESRS klare Offenlegungspflichten zur Wertschöpfungskette und definieren, wie Risiken, Chancen und Auswirkungen entlang der Lieferketten dargestellt werden müssen. Ein technisches Begleitdokument ergänzt die Standards durch eine vollständige Liste aller Datapoints und erklärt, welche Angaben immer berichtet werden müssen und welche erst bei bestehender Wesentlichkeit verpflichtend sind.
Geltungsbereich: Für welche Unternehmen gelten die EU Sustainability Reporting Standards?
Die ESRS gelten für alle Unternehmen, die unter die CSRD fallen. Dazu zählen vor allem große Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte Firmen, die schrittweise in die Berichtspflicht hineinwachsen. Auch Nicht-EU-Unternehmen können betroffen sein, wenn sie erhebliche Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU aufweisen. Die neuen Regeln erweitern den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich im Vergleich zur bisherigen NFRD.
Was regeln die ESRS?
Die 12 Standards im Überblick
Die ESRS setzen sich aus 12 Standards zusammen, gegliedert in zwei übergeordnete Querschnittsstandards sowie zehn thematische Standards aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance.
Querschnittsstandards (Cross-cutting):
Thematische Standards (Topical):
Umwelt (E):
Soziales (S):
Governance (G):
Diese Standards bilden gemeinsam den verpflichtenden Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD. Während ESRS 1 und 2 die Grundpfeiler liefern, legen die thematischen Standards fest, welche Inhalte im Detail offenzulegen sind.
Alles zu CSRD und ESRS
In unserer kostenlosen Webinar-Aufzeichnung erfahren Sie alle wichtigen Informationen zur CSRD-Berichterstattung!

Was müssen Sie berichten? Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
Der zentrale Mechanismus der ESRS ist die Doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality). Unternehmen müssen jedes Nachhaltigkeitsthema aus zwei Perspektiven bewerten:
1. Impact Materiality (Auswirkungswesentlichkeit)
Hier geht es darum, welche tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat – etwa CO₂-Emissionen, Biodiversitätseinflüsse, Arbeitsbedingungen oder Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette.
2. Financial Materiality (finanzielle Wesentlichkeit)
Diese Perspektive betrachtet, wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen selbst finanziell beeinflussen können. Beispiele sind regulatorische Anforderungen, physische Klimarisiken, Energiepreise, Reputationsrisiken oder Wertschöpfungsketten-Abhängigkeiten.
Ein Thema ist berichtspflichtig, sobald mindestens eine der beiden Perspektiven es als wesentlich einstuft. Wenn Sie mehr zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen unseren passenden Blogbeitrag.
Unabhängig von der Wesentlichkeit sind bestimmte Angaben immer verpflichtend. Dazu zählen wichtige Offenlegungen aus ESRS 2, insbesondere zu:
Auswirkungen auf Unternehmen und ihr Reporting – was jetzt realistisch zu erwarten ist
Die Umsetzung der ESRS ist ein umfangreiches Transformationsprojekt, das in vielen Bereichen Investitionen und neue Strukturen erfordert. Unternehmen sollten insbesondere folgende Auswirkungen erwarten:
1. Höherer Datenaufwand
Die ESRS verlangen eine Vielzahl neuer Datenpunkte, darunter ESG-KPIs, Emissionsdaten (Scope 1-3), Lieferketteninformationen, Biodiversitätskennzahlen sowie umfangreiche soziale und Governance-Daten.
2. Aufbau neuer Prozesse und Governance-Strukturen
Rollen und Verantwortlichkeiten müssen klar definiert werden. Nachhaltigkeit wird enger mit Strategie, Geschäftsmodell und Risikomanagement verknüpft. Regelmäßige Datenvalidierungen und interne Reviews werden notwendig.
3. Notwendigkeit einer belastbaren IT-Infrastruktur
Viele Unternehmen benötigen neue oder erweiterte Systeme wie ESG-Reporting-Software, Datenplattformen, Schnittstellen zu ERP-, HR- und Einkaufssystemen sowie Dokumentations- und Audit-Trails.
4. Externe Prüfungspflicht (Assurance)
Nachhaltigkeitsberichte werden künftig extern geprüft – zunächst mit „Limited Assurance“, später möglicherweise mit höherer Prüfungstiefe. Unternehmen müssen daher prüffähige Daten und Dokumentationen bereitstellen.
5. Strategische Chancen
Transparenz schafft Wettbewerbsvorteile: bessere Reputation, erleichterter Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen, gestärktes Stakeholder-Vertrauen und langfristig bessere Risiko- und Zukunftsplanung.
ESG auf einen Blick
Mit einer ganzheitlichen Software-Lösung managen Sie ESG besonders effizient und zielführend!

Vorbereitung auf die ESRS: Erste Schritte für Unternehmen
Um die ESRS-Anforderungen effizient umzusetzen, sollten Unternehmen strukturiert vorgehen. Die wichtigsten Startpunkte:
- Pilotreports & Prüfungs-Readiness: Testweise einen Prototyp des Nachhaltigkeitsberichts erstellen und intern oder extern prüfen lassen.
- Scope-Check & Gap-Analyse: Prüfen, ob Ihr Unternehmen der CSRD unterliegt. Anschließend identifizieren, welche Datenpunkte, Prozesse und Systeme bereits vorhanden sind und welche fehlen.
- Wesentlichkeitsanalyse: Die doppelte Wesentlichkeit methodisch und dokumentiert durchführen – sie ist die zentrale Grundlage für alle weiteren Berichtspflichten.
- Datenlandkarte & IT-Architektur: Analysieren, welche Systeme Daten bereitstellen (ERP, HR, Energiezähler, Lieferantenportale) und wie fehlende Werte erhoben werden können.
- Governance & Verantwortlichkeiten: Rollen definieren, Datenowner festlegen und einen Reporting-Kalender erstellen.
- Lieferantenmanagement: Prozesse zur Erhebung von Lieferketten-Daten aufbauen, etwa durch Fragebögen, Audits oder vertragliche Anforderungen.
- Training & Kommunikation: Mitarbeitende und Management schulen sowie Stakeholder wie Kunden, Investoren und Lieferanten frühzeitig einbinden.
Fazit: Die ESRS als Chance für eine transparente und nachhaltige Wirtschaft
Die ESRS markieren einen großen Schritt hin zu einer transparenten, verantwortungsvollen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Die Anforderungen sind anspruchsvoll, eröffnen Unternehmen aber gleichzeitig enorme Chancen: mehr Transparenz, verbesserte Steuerungsfähigkeit, erhöhte Glaubwürdigkeit, besseren Zugang zu nachhaltiger Finanzierung und langfristig eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit.
Unternehmen, die frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, sichern sich klare Vorteile. Die ESRS sind nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein strategischer Rahmen für zukunftsfähiges Wirtschaften.
Häufig gestellte Fragen zu ESRS
Ja. Die ESRS geben eine klare Struktur mit definierten Datapoints und Berichtsvorgaben vor. Dadurch wissen Unternehmen, welche Daten benötigt werden. Die Standards stellen die Daten jedoch nicht automatisch bereit – dafür müssen Prozesse, IT-Systeme und das Lieferantenmanagement angepasst werden. Viele Unternehmen nutzen die ESRS-Datapoints als Checkliste zur Datenerhebung.
Die ESRS sind seit Ende 2023 für alle Unternehmen im CSRD-Anwendungsbereich verbindlich. Einige Angaben sind unabhängig von der Materialitätsanalyse verpflichtend (z. B. bestimmte Basis- und Governance-Informationen). Laut EFRAG sind rund 161 Datapoints immer zu berichten, weitere nur bei wesentlicher Bedeutung.
Hinweis: Die EU vereinfacht die Anforderungen fortlaufend (z. B. durch Änderungen ab 2025). Aktuelle delegierte Rechtsakte und EFRAG-Veröffentlichungen sollten daher regelmäßig geprüft werden.
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
Diesen Beitrag teilen:
Weitere Blogbeiträge

Skill Matrix
Die Skill Matrix ist ein starkes Tool, um die Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen zu optimieren und fachliche Ressourcen da einzusetzen, wo sie am effizientesten genutzt werden können. Wie eine Skill […]

ESRS einfach erklärt
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind ein wichtiges Element im ESG-Bereich. Um was genau es sich dabei behandelt, ob sie Ihr Unternehmen betreffen und wie Sie diese optimal umsetzen, […]

Mitarbeitergespräch-Protokoll
Ein Mitarbeitergespräch-Protokoll schafft Transparenz und Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden. Die systematische Dokumentation von Gesprächsinhalten sichert nicht nur rechtlich ab, sondern unterstützt auch die kontinuierliche Entwicklung Ihrer […]



Schreibe einen Kommentar