
Nachhaltigkeitsbericht: Pflicht, Kriterien und Beispiele für eine korrekte Erfassung und Dokumentation von Umweltkennzahlen (Stand 04/26)
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind viele Unternehmen in der EU künftig verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Laufende Anpassungen, das sogenannte Omnibus-Verfahren und verschobene Fristen sorgen jedoch für Unsicherheit. In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen Stand April 2026.
Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht und warum ist er wichtig?
Mit Hilfe eines Nachhaltigkeitsberichts stellen Sie als Unternehmen die ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen Ihres Kerngeschäfts sowie Ihr nachhaltiges Engagement dar. Wichtig ist dabei, an alle Nachhaltigkeitsdimensionen zu denken, zu denen die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental Social Governance, ESG) zählen. Durch eine regelmäßige Berichterstattung sorgen Sie außerdem dafür, festgelegte Nachhaltigkeitsziele zu überprüfen und potentielle Risiken frühzeitig zu ermitteln.
Sie analysieren hierbei auch, wie sich Ihre Unternehmensaktivitäten auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Notwendig dafür sind natürlich relevante Kennzahlen, mit denen Sie betriebliche Maßnahmen und Leistungen messbar machen. Bestandteil ist zudem eine Wesentlichkeitsanalyse, in der Sie die Methodik erläutern, nach der Sie den Bericht erstellt haben. Der Nachhaltigkeitsbericht gibt damit insgesamt einen systematischen Überblick über ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungen Ihres Betriebes.
Die Berichterstattung wirkt nicht nur außerhalb Ihres Unternehmens, sondern auch betriebsintern:
Für wen ist ein Nachhaltigkeitsbericht Pflicht?
Die CSRD weitet die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich aus. Bereits seit 2018 mussten große kapitalmarktorientierte Unternehmen nach der alten Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichten. Die CSRD ersetzt diese Vorgaben nun schrittweise und betrifft deutlich mehr Unternehmen.
Unternehmen, die bereits nach alter Rechtslage berichten mussten
Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, z. B. kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken, Versicherungen) mit mehr als 500 Beschäftigten mussten bereits bisher einen nichtfinanziellen Bericht erstellen und tun dies weiterhin – nun nach den CSRD-Vorgaben.
Weitere große Unternehmen (nach CSRD-Definition)
Grundsätzlich gilt ein Unternehmen gilt „groß“, wenn mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sind:
Diese Unternehmen werden durch die CSRD berichtspflichtig – jedoch werden Schwellenwerte und Startzeitpunkte durch das Omnibus I-Verfahren angepasst.
Geplante Änderungen durch Omnibus I („Stop-the-Clock“)

Mit dem sogenannten Omnibus I-Beschluss reagiert die EU auf die große Umsetzungsbelastung und passt die Berichtspflicht an.
Wesentliche Punkte (Stand: April 2026):
- Die Schwellenwerte für die Berichtspflicht sollen angehoben werden.
- Vorgesehen ist aktuell: über 1.000 Mitarbeitende und über 450 Mio. Euro Jahresumsatz
- Die Bilanzsumme als Kriterium soll entfallen.
- Gleichzeitig sollen Fristen für den Einstieg in die Berichterstattung verschoben werden („Stop-the-Clock“).
Wichtig: Diese Anpassungen müssen in jedem Mitgliedstaat – also auch in Deutschland – noch national umgesetzt werden. Sie gelten daher noch nicht automatisch. Bis zur nationalen Umsetzung gelten weiterhin die bisherigen CSRD-Kriterien und Zeitpläne.
Sie sollten also zwei Dinge im Blick behalten:
Ab wann ist ein Nachhaltigkeitsbericht nötig?
Das CSRD-Gesetz wurde 2022 verabschiedet und tritt stufenweise in Kraft. Durch das Omnibus-Verfahren werden einige Fristen nach hinten verschoben, aber nicht vollständig aufgehoben.
Bereits berichtspflichtige Unternehmen (ohne Verschiebung)
Wichtig: Betriebe haben einen Zeitraum von jeweils einem Jahr, um den Bericht zu veröffentlichen. Das heißt zum Beispiel, dass Unternehmen der ersten Kategorie spätestens im Jahr 2025 einen Bericht über das Geschäftsjahr 2024 erstatten müssen. Für mehr Informationen empfehlen wir den Artikel der IHK.
Berichtspflicht: Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeitenden und > 450 Mio. Euro Umsatz
Nach dem Omnibus-I-Beschluss soll die Berichtspflicht für Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende und über 450 Mio. Euro Nettoumsatz im Jahr erzielen, auf das Berichtsjahr 2026 oder 2027 verschoben werden (je nach endgültiger nationaler Ausgestaltung). Häufig ist hier von einer Verschiebung auf 2027 (Berichtspflicht für das Geschäftsjahr 2026) die Rede.
Auch wenn sich der verpflichtende Startzeitpunkt nach hinten verschiebt, empfehlen wir, diese Zeit zu nutzen, um
So vermeiden sie einen Hauruckstart, wenn die Berichtspflicht rechtlich greift.
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Wie sollte ein Nachhaltigkeitsbericht aufgebaut sein?
1. Konzept und Ziel des Berichts
- Welche Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt Ihr Unternehmen?
- Welchen externen Standards soll der Bericht folgen?
- Festlegung der Rahmenbedingungen
- u. a. Erarbeitung von zugehörigen Zeit-, Personal-, Strategie- und Budgetplänen
2. Wesentlichkeitsanalyse
- Identifikation von internen und externen Stakeholdern, die Ihr Bericht adressiert (z. B. Kunden, Lieferanten, Politik, Medien usw.)
- Ausarbeitung der entsprechend relevanten Themen
- Festlegen der Methodik für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts
3. Daten und Fakten
- Sammlung von Daten (z. B. quantitative Verbrauchszahlen, qualitative Interviewergebnisse; v. a. aber Umweltkennzahlen
- Aufbau eines passenden Kennzahlensystems
- Wichtig: Für einen sinnvollen Vergleich benötigen Sie Kennzahlen aus mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren!
4. Textversion
- Schreiben des Nachhaltigkeitsberichts
- kann intern oder extern erfolgen
- optimaler Text: verständlich, übersichtlich und zielgruppenbezogen
- Mischung aus spezifischen Zahlen, Beispielen und Kommentaren von Stakeholdern
5. Layout und Veröffentlichung
- Ergänzung des Textes um Bilder oder Analysegrafiken
- Tabellen erhöhen Glaubwürdigkeit des CSR-Berichts
- Entscheidung: Print, digital oder beides?
- Letzter Schritt: Verbreitung an wichtige Kunden, Partner und Organisationen
- u. a. Erarbeitung von zugehörigen Zeit-, Personal-, Strategie- und Budgetplänen
Kein Nachhaltigkeitsbericht ohne Umweltkennzahlen
Zahlen und Fakten erhöhen die Glaubwürdigkeit Ihrer Nachhaltigkeitsberichtserstattung und sorgen zusätzlich für einen besseren Überblick über Ihren Verbrauch. Vor allem die sogenannten Umweltkennzahlen sind dafür geeignet. Sie verdichten umfangreiche Umweltdaten auf die wichtigsten Kerninformationen und stellen damit die Umweltauswirkungen Ihres Betriebes in geeigneten Messgrößen dar.
Doch welche Aspekte werden von den Umweltkennzahlen erfasst? In der Praxis werden sie häufig nach Inputs und Outputs innerhalb des Unternehmens sortiert. Nachfolgend geben wir Ihnen ein paar Beispiele für beide Kategorien:
Inputs:
- Materialverbrauch: Rohstoffe, Betriebsstoffe, fossile Kraftstoffe
- Energieverbrauch: Strom, Gas, Erdöl, erneuerbare Energien
- Wasserverbrauch
- etc.
Outputs:
- Emissionen: Luftemissionen
- Produkte: Stoffe in Produkten, Verpackungsmaterialien
- Gesamtabfallaufkommen, Abwassermenge
- etc.
Arten von Umweltkennzahlen – eine Einteilung
Aus den Beispielen wird bereits klar, dass viele Faktoren in die zu erhebenden und dokumentierenden Daten einfließen. Zur besseren Übersicht lassen sich die Umweltkennzahlen nach ISO 14031 grundlegend in drei Klassen unterteilen:
- Umweltleistungskennzahlen: Sie vermitteln Informationen über Stoffe, Energie oder Infrastruktur und verdeutlichen somit die Auswirkungen Ihres Unternehmens auf die Umwelt.
- z. B.: absoluter Energieverbrauch, Abfallaufkommen pro Produktionseinheit
- Umweltmanagementkennzahlen: Die Kennzahlen quantifizieren den Aufwand Ihres Betriebes, um Umweltauswirkungen zu verringern.
- z. B.: Anzahl der Umweltschulungen Ihrer Mitarbeitenden, Ergebnisse von Lieferantengesprächen
- Umweltzustandskennzahlen: Sie informieren über den unternehmensexternen Zustand der Umwelt und eignen sich daher besonders für Betriebe, die einen großen Einfluss auf ihre Umgebung besitzen.
- z. B.: Wassergüte eines nahegelegenen Sees, regionale Luftqualität
Weiterhin können Sie Umweltkennzahlen auch in Unternehmens-, Prozess- und Standortkennzahlen unterteilen. Die Kennzahlen beziehen sich dann auf eine gesamte Organisation, wie bspw. eine Handelskette, auf einen Standort oder auf einen ganz bestimmten Prozess innerhalb des Standortes. Hierbei können Sie auf mengenbezogene Werte zurückgreifen, die Sie in Einheiten wie Tonnen oder Stück angeben. Daneben ist aber auch die Verwendung kostenbezogener Umweltkennzahlen möglich, indem Sie jeder Größe einen Kostenwert zuordnen.
Zusätzlich ist aber auch eine Unterscheidung in relative und absolute Umweltkennzahlen gängig. Absolute Messgrößen werden in der Regel direkt aus der Input-Output-Analyse abgeleitet und geben die insgesamte Umweltbelastung wieder. Der Wasserverbrauch in Kubikmetern ist als Beispiel einer absoluten Kennzahl zu nennen. Relative Daten stehen dagegen im Verhältnis zu einer Referenzgröße und verdeutlichen dadurch die Umwelteffizienz. Ein Beispiel hierfür ist der Wasserverbrauch pro Kilogramm eines Produktes.
Digitale Unterstützung bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts
Bei einem so umfangreichen Projekt wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss eine große Menge an Informationen im Betrieb gebündelt werden. Die händische Erstellung stößt hierbei schnell an ihre Grenzen. Daher bieten sich vor allem intelligente Systeme als Grundlage für Ihren CSR-Bericht an. Eine geeignete Nachhaltigkeitssoftware ermöglicht es Ihnen, Kennzahlen für die verschiedenen Nachhaltigkeitsbereiche zentral zu erheben, zu aktualisieren und zu dokumentieren. Der Vorteil liegt dabei auf der Hand: Die verschiedenen Fachbereiche, die in den Bericht involviert sind, können zeit- und ortsunabhängig auf die Daten zugreifen und diese revisionssicher austauschen.
Unsere CEHS- und ESG-Software domeba unterstützt Sie bei der systematischen Vorbereitung Ihres rechtkonformen Nachhaltigkeitsberichts. Überblicken Sie sämtliche Vorschriften, Gesetze, Richtlinien sowie Pflichten im Bereich Nachhaltigkeit in digitaler Form. Mit unserer Software-Lösung erfassen Sie die für Ihren Bericht relevanten Daten und Verbräuche zentral. Außerdem können Sie die jeweiligen In- und Output-Werte dabei im zeitlichen Verlauf betrachten und Vergleiche zu den Vorjahren ziehen.
Durch das Dokumentenmanagement in domeba lassen sich zudem wichtige Daten, Anforderungen und Vorberichte für alle am Nachhaltigkeitsbericht Beteiligten hinterlegen. Notwendige Maßnahmen, die sich aus Ihren Analysen ergeben, können anschließend abgeleitet und den zuständigen Beschäftigten zugewiesen werden. Mit domeba wird Ihr Umweltmanagement optimiert!
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FAQ: Häufige Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht
Sicher berichtspflichtig sind bereits jetzt Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden (Bericht ab Geschäftsjahr 2024). Für weitere große Unternehmen gelten die CSRD-Schwellen (250/50/25).
Durch das Omnibus I-Verfahren sollen jedoch die Schwellenwerte auf 1.000 Mitarbeitende und 450 Mio. Euro Umsatz angehoben und die Berichtsstarttermine nach hinten verschoben werden. Die exakten Startzeitpunkte ab 2026 hängen von der nationalen Umsetzung in Deutschland ab. Unternehmen, die voraussichtlich betroffen sein werden, sollten sich ungeachtet der Verschiebungen jetzt mit dem Thema Reporting auseinandersetzen.
Ein Nachhaltigkeitsbericht umfasst typischerweise:
– eine Beschreibung des Geschäftsmodells und der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen,
– klare Nachhaltigkeitsziele und die dahinterstehende Strategie,
– entsprechende Maßnahmen und Zuständigkeiten,
– quantitative und qualitative Kennzahlen zu Umwelt, Sozialem und Governance (ESG),
– eine Darstellung von Fortschritt, Risiken und Chancen im Zeitverlauf.
Für CSRD-pflichtige Unternehmen gelten die detaillierten Anforderungen der ESRS-Standards, für freiwillig Berichtende bieten sich diese als Orientierung an.
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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