
Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe: Ein Leitfaden
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Gefahrstoffe gibt es in fast jedem Betrieb. Als Arbeitgeber müssen Sie deshalb prüfen, ob sich gefährliche Stoffe, Gemische oder Verfahren durch weniger gefährliche Alternativen ersetzen lassen, um Ihre Mitarbeitenden bereits an der Quelle zu schützen. Genau hier setzt die Substitutionsprüfung an.
Wo dabei Ihre Pflichten liegen und wie Sie die Substitutionsprüfung durchführen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Definition und Nutzen: Was wird unter der Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe verstanden?
Substitution bedeutet, einen Gefahrstoff oder ein Verfahren so zu ersetzen, dass insgesamt ein geringeres Risiko für Beschäftigte besteht. Die Substitutionsprüfung ist der systematische Prozess, in dem Sie genau diese Möglichkeiten ermitteln und bewerten.
Wichtig dabei: Substitution meint nicht nur den Austausch eines einzelnen Stoffes, sondern kann auch andere Prozesse rund um den Stoff umfassen, wie zum Beispiel:
Kurz gesagt: Die Substitutionsprüfung hilft Ihnen, Risiken an der Quelle zu reduzieren, bevor Sie auf nachgelagerte Schutzmaßnahmen zurückgreifen.
Die rechtlichen Grundlagen: Substitutionspflicht nach Gefahrstoffverordnung
Die Substitutionsprüfung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu ermitteln und zu beurteilen. Dazu gehört die Frage, ob gefährliche Stoffe, Gemische, Erzeugnisse oder Verfahren ersetzt werden können.
Konkret bedeutet das für Sie:
Ist bei Gefahrstoffen die Substitutionsprüfung Pflicht?
Grundsätzlich ja – sobald im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine relevante Gefährdung durch Gefahrstoffe vorliegt, ist die Substitutionsprüfung Pflicht. Die Prüfung ist ein integraler Bestandteil der Beurteilung nach § 6 GefStoffV, was die TRGS 600 ausdrücklich konkretisiert.
Wichtiger Zusatz: Die Prüfung einer Substitution ist in diesem Fall Pflicht, die tatsächliche Umsetzung jedoch nicht. Wenn Sie sich gegen einen Ersatz entscheiden, müssen Sie diese Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren und begründen.
Die Rolle der TRGS 600 „Substitution“
Die TRGS 600 ist Ihre zentrale fachliche Orientierung für die Substitutionsprüfung. Sie konkretisiert die Anforderungen der GefStoffV. Wenn Sie die TRGS einhalten, können Sie grundsätzlich davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.
Den detaillierten Ablauf erfahren Sie in einem späteren Abschnitt.
Voraussetzungen zur Substitutionsprüfung
Damit Sie die Prüfung sinnvoll durchführen können, brauchen Sie eine belastbare Grundlage. Diese lässt sich in zwei Ebenen aufteilen.
Fachliche Voraussetzungen im Unternehmen:
Organisatorische und personelle Voraussetzungen:
Exkurs: Digital von der GBU zur Substitution
In einer Software für EHS-Management bilden Sie fast den gesamten Prozess der Substitutionsprüfung zentral ab. Beginnend mit der digitalen Gefährdungsbeurteilung leiten Sie direkt in der Software passenden Maßnahmen ab, wie zum Beispiel die Substitution eines risikoreichen Stoffes. Gleichzeitig behalten Sie im digitalen Gefahrstoffkataster den Überblick über alle Gefahrstoffe in Ihrem Unternehmen und profitieren dabei von der automatischen Datenextraktion aus den Sicherheitsdatenblättern.
Die Substitutionsprüfung in der Praxis
Wie gehen Sie konkret vor? Ein bewährter Ablauf umfasst fünf Schritte, die Sie Stoff für Stoff und Tätigkeit für Tätigkeit anwenden können.
- 1. Gefahrstoff und Tätigkeit erfassen: Wo wird der Stoff eingesetzt? Wie häufig, wie lange und in welcher Form? Welche Expositionen können auftreten?
- 2. Substitutionsmöglichkeiten recherchieren: Nutzen Sie TRGS, Branchenhilfen, Sicherheitsdatenblätter, Herstellerangaben und Datenbanken.
- 3. Mögliche Alternativen vorauswählen: Welche Optionen senken das Risiko voraussichtlich und sind realistisch umsetzbar?
- 4. Eignung und Risiken vergleichen: Betrachten Sie technische, gesundheitliche, physikalisch-chemische und organisatorische Aspekte.
- 5. Entscheiden und dokumentieren: Setzen Sie die Lösung um oder verwerfen Sie sie begründet – und legen Sie gegebenenfalls eine Wiedervorlage fest.
Darauf sollten Sie in der Praxis besonders achten:

Praxistipp: Behandeln Sie die Substitutionsprüfung als wiederkehrenden Prozess, nicht als einmalige Pflichtübung.
Methoden und Hilfsmittel zur Durchführung
Woher bekommen Sie die nötigen Informationen? Für die Ermittlung möglicher Substitutionslösungen verweist die TRGS 600 unter anderem auf Sicherheitsdatenblätter, Technische Regeln, branchenspezifische Leitfäden, Hersteller- und Lieferanteninformationen sowie Datenbanken und andere fachliche Informationsquellen.
Die beste Substitutionslösung finden Sie selten an einem einzigen Ort, sondern durch die Kombination verschiedener Quellen.
Das Spaltenmodell als Werkzeug für die systematische Prüfung
Das Spaltenmodell der TRGS 600 ist eine vergleichende Bewertungsmethode. Es hilft Ihnen, einen bestehenden Stoff oder ein Verfahren mit möglichen Alternativen systematisch zu vergleichen. Dabei betrachtet das Modell getrennt:
Wichtig ist die richtige Anwendung. Sie vergleichen spaltenweise die Kategorien für jeden Stoff, nicht quer über alle Kriterien hinweg. Das Modell ist eine Orientierungshilfe und keine automatische Ja-Nein-Entscheidung. Es ersetzt nicht die fachliche Gesamtbewertung, sondern unterstützt sie.
Damit beantwortet sich auch eine häufige Frage: Reicht es, beim Spaltenmodell nur die Gesamtkennzeichnung nach Abschnitt 2 im Sicherheitsdatenblatt zu betrachten? Nein, das reicht in der Regel nicht aus. Für eine belastbare Bewertung brauchen Sie zusätzlich Informationen zu toxikologischen Angaben, zu physikalisch-chemischen Eigenschaften, zu kritischen Bestandteilen bei Gemischen sowie zur Datenqualität.
Weitere Informationen zum Spaltenmodell finden Sie im Anhang 2 der TRGS 600.
Von der Prüfung zur Lösung: Substitutionsmöglichkeiten finden
Substitution ist in vielen Fällen nicht nur ein Produktwechsel. Oft liegt die Lösung in einer Verfahrensänderung, einer anderen Darreichungsform, geschlossenen Systemen oder einer emissionsärmeren Anwendung.
Typische Suchrichtungen laut TRGS 600 sind:
Konkret bedeutet das anhand von zwei Praxisbeispielen:
- Teilereinigung in der Werkstatt: Statt eines flüchtigen Lösemittelreinigers setzen Sie einen niedrig flüchtigen Reiniger oder eine mobile wässrige Reinigungsanlage ein.
- Staubarme Alternativen: Statt eines staubenden pulverförmigen Stoffes nutzen Sie ein Granulat, eine Paste oder ein geschlossenes Dosiersystem.
Praxistipp: Prüfen Sie immer beide Hebel – das Produkt und das Verfahren. Häufig liegt die wirksamste Verbesserung in der Kombination.
Exkurs: Substitution auf andere Gefährdungen anwenden
Das Substitutionsprinzip ist nicht nur im Gefahrstoffrecht relevant. Im Arbeitsschutz gilt grundsätzlich: Gefährdungen sollten Sie möglichst an der Quelle vermeiden oder verringern. So können Sie zum Beispiel auf lärmärmer Maschinen setzen, statt nur auf Gehörschutz und auf ergonomisch optimierte Arbeitsmittel, statt nur auf Verhaltensschulungen.
Fazit: Substitutionsprüfung als zentraler Baustein der Gefährdungsbeurteilung
Die Substitutionsprüfung ist kein isolierter Bürokratieakt, sondern ein fester Teil Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Sie hilft Ihnen, Risiken systematisch zu senken, statt nur Symptome zu managen. Wer Substitution früh mitdenkt, macht Arbeitsschutz wirksamer.
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Häufig gestellte Fragen zur Substitutionsprüfung
Substitution ist der Ersatz eines Gefahrstoffs oder eines Verfahrens durch eine Lösung mit insgesamt geringerem Risiko für Beschäftigte. Möglich sind der Wechsel des Stoffes, des Gemischs, des Produkts, des Verfahrens oder der Anwendungsform. Ziel ist ein geringeres Gesamtrisiko, nicht zwingend völlige Gefahrlosigkeit.
Grundsätzlich prüfen Sie bei relevanten Gefährdungen die Substitutionsmöglichkeiten. Die Tiefe der Prüfung richtet sich nach Gefährdung und Risikoniveau. Bei nachweislich geringem Risiko kann eine gesonderte Substitutionsbeurteilung entfallen.
Sie führen die Prüfung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch, ebenso bei der Einführung neuer Stoffe oder Verfahren. Erneut prüfen sollten Sie, wenn sich Rezepturen, Verfahren, Mengen, Expositionen oder Erkenntnisse ändern.
Nein. Abschnitt 2 ist ein Einstieg, aber nicht ausreichend. Zusätzlich relevant sind unter anderem die Abschnitte 7, 9 und 11 sowie Informationen zu kritischen Inhaltsstoffen und zum Freisetzungsverhalten.
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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