
Hitze am Arbeitsplatz: Arbeitsschutz, Pflichten des Arbeitgebers und Rechte der Beschäftigten
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Hohe Sommertemperaturen sorgen nicht nur für Urlaubsstimmung, sondern auch für ernsthafte Herausforderungen am Arbeitsplatz. Ob im Büro, in der Produktion oder auf Baustellen – Hitze am Arbeitsplatz hat direkte Auswirkungen auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Sicherheit. Arbeitgeber müssen deshalb sicherstellen, dass sie die Vorgaben des Arbeitsschutzes einhalten und ihre Mitarbeitenden wirksam schützen. Dieser Artikel zeigt, ab wann Hitze problematisch wird, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und welche Maßnahmen notwendig sind, sowohl in geschlossenen Räumen als auch bei Arbeiten im Freien.
Ab wann Hitze am Arbeitsplatz problematisch wird
Die sogenannte Arbeitsstättenregel ASR A3.5 gibt klare Orientierung, ab welchen Temperaturen Maßnahmen erforderlich sind. Sie wird häufig herangezogen, wenn es um die Bewertung der Temperatur am Arbeitsplatz geht.
Diese Temperaturgrenzen sind besonders wichtig für Tätigkeiten im Büro oder in Produktionshallen. Sie markieren den Punkt, an dem Hitze nicht mehr nur unangenehm, sondern gesundheitlich relevant wird.
Hitze am Arbeitsplatz: gesetzliche Grundlagen und Pflichten des Arbeitgebers
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG) müssen Arbeitgeber Gefährdungen am Arbeitsplatz bewerten und entsprechende Maßnahmen treffen, was auch für Hitze gilt. Ergänzend legt die Arbeitsstättenverordnung (Anhang 3.5 Raumtemperatur) fest, welche Bedingungen an Arbeitsplätzen einzuhalten sind. Die Arbeitsstättenverordnung ist besonders relevant, wenn es um Hitze am Arbeitsplatz geht, da sie das Fundament für die ASR A3.5 bildet.
Hitzeschutz
Im arbeitsrechtlichen Kontext spielt die Temperatur am Arbeitsplatz eine zentrale Rolle. Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass Arbeitsbedingungen die Gesundheit nicht gefährden. Dazu gehört auch der Schutz vor Hitze, egal ob im Büro, in Werkstätten oder an Arbeitsplätzen im Freien.

Viele Unternehmen setzen heute digitale Lösungen ein, um diese Prozesse effizient zu gestalten. Mit Softwaremodulen wie dem Gefährdungsbeurteilungs– und Maßnahmenmanagement von domeba lassen sich Risiken wie Hitze am Arbeitsplatz strukturiert erfassen, bewerten und in einen nachvollziehbaren Maßnahmenprozess überführen. So werden nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch Arbeitsabläufe transparenter und sicherer.
Hitze am Arbeitsplatz: Maßnahmen, die Arbeitgeber bei Hitze umsetzen müssen
Damit Hitze im Büro oder anderen Innenräumen nicht zur Gefährdung wird, sieht die ASR A3.5 das TOP-Prinzip vor – technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen.
Technische Maßnahmen
- Sonnenschutz an Fenstern
- Ventilatoren, mobile Klimageräte oder bestehende Klimaanlagen
- Abschirmung von Hitzequellen
- Optimierung der Lüftung
Organisatorische Maßnahmen
- Flexible Arbeitszeiten und Schichtverlagerung
- Möglichkeit von Homeoffice
- Verlagerung schwerer Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten
- Zusätzliche Pausen in kühlen Räumen
Persönliche Schutzmaßnahmen
- Bereitstellung von Trinkwasser
- Lockerung der Kleiderordnung
- Hinweise zu gesundem Verhalten bei Hitze
Hitze am Arbeitsplatz im Freien: besondere Risiken auf Baustellen, in der Landwirtschaft und im Außendienst
Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die im Freien arbeiten, zum Beispiel auf Baustellen, im Straßenbau, in der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau oder im Logistikbereich. Dort wirken zusätzliche Belastungsfaktoren: direkte Sonneneinstrahlung, UV-Strahlung, körperliche Anstrengung, reflektierende Oberflächen oder Materialien, die sich stark erhitzen. Diese Kombination macht Arbeiten im Freien schnell gesundheitsgefährdend.
Wichtige Risikofaktoren im Außenbereich:
- Hohe körperliche Belastung bei Hitze
- Direkte Sonne ohne Schatten
- Wärmespeichernde Materialien wie Asphalt oder Metall
- Schwere oder schützende Arbeitskleidung
- Fehlende Rückzugsmöglichkeiten
Pflichten des Arbeitgebers im Freien:
- Bereitstellung von Trinkwasser
- Mobile Schattenplätze oder Sonnenschutzzelte
- Anpassung der Arbeitszeiten an kühlere Tagesphasen
- Nutzung leichter, atmungsaktiver Arbeitskleidung
- Schulung zu Risiken wie Sonnenstich oder Hitzschlag
- Unterbrechung der Tätigkeit bei extremen Temperaturen
Rechte der Beschäftigten im Außenbereich
Beschäftigte im Außenbereich haben die gleichen Rechte wie Mitarbeitende in Innenräumen: Sie dürfen Schutzmaßnahmen einfordern, wenn Hitze die Gesundheit gefährdet. Verweigert der Arbeitgeber Maßnahmen, können Betriebsrat, Sicherheitsfachkraft oder Personalabteilung eingeschaltet werden.
Rechte der Beschäftigten bei Hitze am Arbeitsplatz
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreift, wenn die Temperatur am Arbeitsplatz gesundheitsschädlich werden kann. Besonders ab 30 Grad steigen die Anforderungen an den Arbeitsschutz deutlich. Steigt die Raumtemperatur über 35 Grad und werden keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen, darf der Bereich offiziell nicht mehr genutzt werden. Beschäftigte sollten zunächst das Gespräch suchen und bei Bedarf den Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbeziehen.

Hitze am Arbeitsplatz und Gesundheit: Risiken und Warnsignale
Hitze stellt ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar. Typische Symptome sind: Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme, Schwindel, Kreislaufprobleme und Übelkeit. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Schwangere, Beschäftigte mit Vorerkrankungen und Personen, die körperlich harte Arbeit leisten – sowohl drinnen als auch draußen. Warnzeichen wie starker Schwindel, Erschöpfung oder Verwirrtheit erfordern sofortiges Handeln. Betroffene sollten in den Schatten oder in einen kühlen Raum gebracht, mit Wasser versorgt und notfalls medizinisch betreut werden.
Fazit: Warum Hitze am Arbeitsplatz ein wichtiges Thema des Arbeitsschutzes ist
Hitze am Arbeitsplatz, egal ob im Büro, in Produktionshallen oder im Freien, ist ein ernstes Thema des Arbeitsschutzes. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Digitale Lösungen wie die Gefährdungsbeurteilungs- und Maßnahmenmanagement-Module von domeba helfen Unternehmen dabei, Risiken wie Hitze strukturiert zu erfassen, passende Schutzmaßnahmen zu planen und deren Umsetzung zuverlässig nachzuverfolgen.
Beschäftigte sollten ihre Rechte kennen und aktiv einfordern, wenn die Hitze zur Gefahr wird. Mit technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen lassen sich viele Risiken reduzieren und ein sicherer Arbeitsplatz auch an heißen Sommertagen gewährleisten.
Digitale Gefährdungsbeurteilung
Erfassen und bewerten Sie strukturiert Gefährdungen und überführen Sie diese in einen nachvollziehbaren Maßnahmenprozess.

Häufige Fragen zu Hitze am Arbeitsplatz
Hitze wird spätestens ab 30 Grad im Arbeitsraum kritisch. Der Arbeitgeber muss dann wirksame Maßnahmen einleiten. Ab 35 Grad ist ein Raum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet.
Ja. Laut Arbeitsschutzgesetz und ASR A3.5 muss der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, wenn Hitze die Gesundheit der Beschäftigten gefährden kann. Dazu gehören technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
Ein gesetzliches Recht auf Hitzefrei existiert nicht. Aber: Wenn Temperaturen über 35 Grad herrschen und keine Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können, darf der Arbeitsplatz nicht genutzt werden.
Beschäftigte sollten zunächst das Gespräch suchen. Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, können sie sich an die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden.
Ja. Die ASR A3.5 gilt für alle Arbeitsräume, also auch für Büroräume. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Temperaturen im Büro nicht gesundheitsgefährdend werden.
Wer im Freien arbeitet, ist zusätzlich direkter Sonneneinstrahlung, UV-Belastung und hoher körperlicher Anstrengung ausgesetzt. Das Risiko für Sonnenstich, Hitzekrämpfe oder Hitzschlag ist deutlich erhöht. Arbeitgeber müssen daher besondere Schutzmaßnahmen wie Schattenplätze, Trinkwasser oder angepasste Arbeitszeiten bereitstellen.
Digitale Lösungen wie das Gefährdungsbeurteilungs- und Maßnahmenmanagement von domeba unterstützen Unternehmen dabei, Risiken wie Hitze systematisch zu erfassen, Schutzmaßnahmen zu planen und deren Umsetzung zuverlässig zu dokumentieren. Das sorgt für mehr Sicherheit und Rechtskonformität.
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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