
CSRD-Bericht: Antworten auf häufige Fragen
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Umwelt, soziale Verantwortung und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung – kurz ESG – sind für Unternehmen heute relevanter denn je. Neue gesetzliche Vorgaben wie das Lieferkettengesetz und die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zwingen Unternehmen zunehmend zum Handeln und zur Berichterstattung. Für viele Betriebe, besonders im Mittelstand, stellt die Einhaltung dieser Regelwerke jedoch eine Herausforderung dar. In unserem Beitrag beantworten wir deswegen die häufigsten Fragen, welche zum CSRD-Bericht gestellt werden.
Häufige Fragen zum CSRD-Bericht
Stand Mai 2026 müssen kapitalmarktorientierte und große Unternehmen berichten, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
– Bilanzsumme > 25 Mio. Euro im Jahr.
– Nettoumsatzerlöse > 50 Mio. Euro im Jahr.
– Anzahl der Beschäftigten > 250.
Eine freiwillige Berichterstattung ist jederzeit möglich und kann Ihrem Unternehmen verschiedene Vorteile bringen (Risikomanagement, Strategiefähigkeit, Steuerung).
Eine glaubwürdige CSRD Berichterstattung stützt sich auf vier Grundprinzipien. „Relevanz und doppelte Wesentlichkeit“ fordert eine konsequente Fokussierung auf wesentliche Themen entlang der doppelten Wesentlichkeit. Als verantwortungsvolles Unternehmen müssen Sie zudem „Ehrlichkeit und Transparenz“ gewährleisten und für „Vollständigkeit und Vergleichbarkeit“ Ihres Berichts sorgen. Im letzten Pfeiler „Klarheit und Verständlichkeit“ liegt der Fokus darauf, dass die Inhalte unabhängig vom Wissensstand der Leser verständlich vermittelt werden.
Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, welche dir Grundlage für Ihren CSRD-Bericht bildet, werden zwei Perspektiven ausführlich betrachtet: die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft und die finanziellen Risiken und Chancen für Ihr Unternehmen.
Gehen Sie in den Dialog mit Ihren Stakeholdern, nutzen Sie eine einheitliche Bewertungslogik und aktualisieren Sie Ihr Vorgehen regelmäßig.
Ihre CSRD-Strategie bzw. Nachhaltigkeitsstrategie sollte im Einklang mit Ihrer Unternehmensstrategie stehen. Legen Sie kurz-, mittel- und langfristigen Ziele fest und definieren Sie konkreten Maßnahmen, Projekte und Verantwortlichkeiten.
Zur Überwachung der Lieferkette für den CSRD-Bericht sollten Sie vorerst die Auswahl- und Bewertungskriterien für Ihre Lieferanten definieren. Führen Sie dann anhand dieser Kriterien Audits und Screenings durch.
Peggy Wenzel, Gründerin und Inhaberin von GreenAhead Consulting, sagt dazu in einem Interview mit domeba Folgendes: „Es könnte von Geschäftspraktiken profitieren, die völlig inakzeptabel sind – und das, ohne es selbst zu wissen. Im Rahmen der Risikoanalyse empfehle ich Unternehmen etwa, nach ihren wichtigsten fünf bis zehn Lieferanten zu schauen. Deren Überprüfung sollte Teil der Risikoanalyse sein. Und mindestens bei den Top-5-Lieferanten sollte man vor Ort verifizieren. Verlasse ich mich hingegen auf das, was mir ein Lieferant von sich aus einreicht, weiß ich längst nicht, was bei ihm vor Ort stattfindet.“
Ihr CSRD-Leitfaden
Alle Informationen zur CSRD-Berichterstattung und wie Sie diese glaubwürdig umsetzen, erhalten Sie in unserem Whitepaper.

Weiterführende Infos:
Mehr zu GreenAhead Consulting und Peggy Wenzel.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (o. J.): Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Online verfügbar unter https://www.csr-in-deutschland.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-Politik/CSR-in-der-EU/Corporate-Sustainability-Reporting-Directive/corporate-sustainability-reporting-directive-art.html (Abgerufen am 25.11.2024).
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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