Im Rahmen des Green Deal und den fortschreitenden ESG Gesetzen stehen Unternehmen in Deutschland vor einer Reihe neuer Herausforderungen. Insbesondere die Einhaltung der ESG-Kriterien und die Umsetzung der CSRD-Richtlinien (Corporate Sustainability Reporting Directive) rücken immer mehr in den Fokus. Im zweiten Teil unserer ESG-Interviewreihe mit Unternehmensberaterin Peggy Wenzel werfen wir einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen und die spezifischen Anforderungen, die sich für Unternehmen, primär im Mittelstand, ergeben. Sie wollen zusätzlich noch Grundlagen für mehr Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen erfahren? Laden Sie sich unser Whitepaper herunter!

Neun Würfel mit Symbolen, die Aspekte von ESG darstellen

Neue ESG Gesetze durch den Green Deal: Was aktuell in Deutschland umgesetzt wird

Peggy Wenzel: Ja, alles bleibt völlig intransparent. Aus rechtlicher Sicht geht das Unternehmen damit unheimliche Risiken ein. Es kann keine gerichtsfeste Organisation nachweisen. Für das Top-Management besteht Haftungsrisiko. Nicht weniger groß sind die Risiken für die Geschäftstätigkeit. Man könnte zum Beispiel von Ausschreibungen ausgeschlossen werden, weil man als nicht vergabefähig gilt. Man verliert den Zugang zu neuen Einnahmequellen.

Peggy Wenzel: Da geht es so zusagen um ein Konglomerat aus diversen europäischen Verordnungen, die in nationale Gesetzgebung überführt werden. In Deutschland haben wir bereits das LkSG, also das nationale Lieferkettengesetz. Aktuell arbeitet man an einer europäischen Verordnung zum Thema Lieferketten. Deren Verabschiedung ist gerade durch den Einspruch der deutschen Politik gestoppt worden, sodass vorerst weiter die nationale Gesetzgebung gilt.

Generell können wir davon ausgehen, dass die Anforderungen weiter verschärft und insbesondere die Schwellenwerte nach unten verschoben werden. Auch kleinere Unternehmen wird man verpflichten, Risikoanalysen durchzuführen, über ihre Aktivitäten zu berichten usw. Beim geltenden LkSG liegt der Schwellenwert aktuell bei 1.000 Mitarbeitern.

Peggy Wenzel: Nicht direkt, doch gleichwohl sind die Regelungen auch für diese Unternehmen relevant. Denn wenn sie den Größeren zuliefern, ist gut möglich, dass die von ihren Lieferanten Informationen einfordern, die sie ihrerseits für die Berichterstattung benötigen. Also sollten auch kleinere Unternehmen schon heute Kennzahlen griffbereit haben, um sie gegebenenfalls großen Auftraggebern zur Verfügung stellen zu können.

ESG Gesetze und ihre Auswirkungen auf den Mittelstand

Die neuen ESG Gesetze im Zuge des Green Deals stellen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf das Lieferkettengesetz (LkSG) und die bevorstehenden europäischen Verordnungen. Unternehmen, die sich nicht mit den ESG-Kriterien auseinandersetzen, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten. Auch wenn kleinere Unternehmen aktuell noch nicht direkt betroffen sind, sollten sie sich auf die Anforderungen vorbereiten, um als Zulieferer nicht ins Hintertreffen zu geraten. Eine vorausschauende Strategie und die frühzeitige Erfassung relevanter Kennzahlen sind entscheidend, um langfristig konkurrenzfähig und konform zu bleiben.

Die Umsetzung der ESG- und CSRD-Anforderungen kann komplex sein, doch mit der richtigen Unterstützung wird der Prozess deutlich vereinfacht. Unser Software-Modul für Nachhaltigkeitsmanagement bietet Ihnen eine umfassende Lösung, mit der Sie alle relevanten Daten und Kennzahlen zentral erfassen, auswerten und berichten können. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den aktuellen ESG-Vorgaben gerecht wird und langfristig nachhaltig agiert.

Neun Würfel mit Symbolen, die Aspekte von ESG darstellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (August 2023): EU Green Deal. Online verfügbar unter https://www.csr-in-deutschland.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-Politik/CSR-in-der-EU/EU-Green-Deal/eu-green-deal.html (Abgerufen am 27.11.2024).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

Tags:

Diesen Beitrag teilen:

Weitere Blogbeiträge

Ein Betriebsarzt spricht mit einer Frau und hält dabei ein Tablet in der Hand.

G25 Untersuchung

Die G25 Untersuchung – heute als Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten bezeichnet – prüft, ob Beschäftigte gesundheitlich geeignet sind, Fahrzeuge, Maschinen oder Überwachungssysteme sicher zu bedienen. Obwohl die frühere […]

Eine modernere Arbeitsstätte in Form eines Büroraums,, durch welchen Mitarbeitende laufen

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt alle Vorgaben zum Arbeitsplatz, die Arbeitgeber zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden einhalten müssen. Dabei kommen häufig Fragen auf: Was zählt überhaupt als […]

Ein LKW steht auf einem Gelände mit aufeinander gestapelten Containern.

LkSG 2026

Seit dem 01. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das große Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer globalen Lieferketten aktiv zu managen. Mit der sogenannten […]

Kontakt aufnehmen